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Verfassungsgericht: Winzer müssen in Deutschen Weinfonds einzahlen

Veröffentlicht am 24.06.2014, 12:01

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Winzer und Kellereien leisten zu Recht Abgaben für den Deutschen Weinfonds. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Abgabe sei verfassungsgemäß, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterten mehrere Winzer und Kellereien beim obersten deutschen Gericht.

Zuvor hatten die Verwaltungsgerichte ihre Klagen gegen die obligatorische Zahlungen abgewiesen. Der Deutsche Weinfonds kümmert sich seit 1961 um die Qualität sowie die Absatzförderung deutscher Weine im In- und Ausland. Für dieses staatliche Gemeinschaftsmarketing zahlen die Weinerzeuger jährlich rund elf Millionen Euro in den Fonds ein.

Die Winzer in Rheinland-Pfalz müssen zusätzlich eine landesspezifische Abgabe leisten. Auch diese sei verfassungsgemäß, entschieden die Verfassungsrichter nun.tb

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