KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht nimmt am heute (Dienstag/10.00 Uhr) die vor drei Jahren eingeführte Luftverkehrssteuer unter die Lupe. Die Karlsruher Richter beraten über einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, das Gesetz zur Luftverkehrssteuer für nichtig zu erklären. Mainz hat die Zuständigkeit des Bundes für die Erhebung der Steuer in Frage gestellt und sieht in ihr einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das Recht der Fluggesellschaften auf freie Berufsausübung.
Die Luftverkehrssteuer erhöht den Preis von Flugreisen um 7,50 Euro (bis 2500 Kilometer) bis 42,18 Euro (ab 6000 Kilometer). Für den Bund geht es um Einnahmen von einer Milliarde Euro. Rheinland-Pfalz, das den Normenkontrollantrag noch unter der SPD-Alleinregierung vorgelegt hat, kritisiert, dass die Steuer die Luftverkehrsbranche stärker belaste, als in die Staatskasse fließe. Passagiere aus grenznahen Regionen würden auf Flughäfen der Nachbarländern ausweichen, klagt der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).
An der Verhandlung nehmen der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) und der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer, teil. Der Erste Senat des Gerichts wird im Anschluss in nichtöffentliche Beratungen eintreten. Mit einer Urteilsverkündung wird erst in einigen Monaten gerechnet.b