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Verunsicherung in Zypern: Regierung dementiert weitere Zwangsabgabe

Veröffentlicht am 07.04.2013, 14:54
Aktualisiert 07.04.2013, 14:56
NIKOSIA (dpa-AFX) - Das zyprische Finanzministerium hat Spekulationen über weitere Abschläge auf Bankguthaben kategorisch zurückgewiesen. In den vergangenen Tagen hatte die per SMS und E-Mail im Land verbreitete Behauptung die Runde gemacht, wonach auch die Einlagen in den Genossenschaftsbanken von einer Zwangsabgabe betroffen seien. Zyprische Medien berichten, dass es daraufhin zu einem Ansturm auf die Genossenschaftsbanken gekommen sei.

Ein Rückgriff auf diese Einlagen zur Rettung der angeschlagenen zyprischen Banken habe in den Diskussionen mit den internationalen Geldgebern niemals zur Debatte gestanden, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Freitag. Dank der vereinbarten Maßnahmen sei das Bankensystem Zyperns auf dem Weg der Stabilisierung und Gesundung. 'Das Finanzministerium fordert die Öffentlichkeit auf, haltlosen Gerüchten, die nur den Zweck haben, dem Bankensystem in Zypern zu schaden, keinen Glauben zu schenken', hieß es.

Eine ähnliche Mitteilung gab auch die Zentralbank Zyperns heraus. Der Direktor der zentralen Genossenschaftsbank, Erotokritos Chlorakiotis, hatte die Gerüchte am Freitag im zyprischen Privatsender 'Sigma TV' ebenfalls dementiert.

Unterdessen hat das zyprische Finanzministerium die Beschränkungen im Kapitalverkehr weiter gelockert. Wegen der nach wie vor bestehenden Liquiditätsengpässe auf der Insel und der Gefahr von weiteren Kapitalabflüssen halten sich die Erleichterungen aber in engen Grenzen. Neu ist, dass nun Überweisungen von einer Bank zu einer anderen ohne Begründung in begrenztem Umfang erlaubt sind. Konkret dürfen natürliche Personen bis zu 2000 Euro und juristische Personen bis zu 10.000 Euro im Monat auf eine andere Bank transferieren. Die am Freitagabend erlassene Verordnung gilt für sieben Tage.

Erlaubt sind nach wie vor Überweisungen bis zu 25.000 Euro pro Tag und Konto innerhalb Zyperns und Auslandsüberweisungen bis 5000 Euro für geschäftliche Zwecke. Das Limit für Bargeldabhebungen liegt weiterhin bei 300 Euro pro Person und Bank. Außerdem wird bis zu einer Grenze von 9000 Euro der Gebrauch von Schecks erlaubt - sie dürfen allerdings weiterhin nicht eingelöst werden./ak/DP/edh

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