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Verwaltungsgerichtshof: Blockupy muss Demo-Route nicht ändern

Veröffentlicht am 29.05.2013, 16:16
KASSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - Das kapitalismuskritische Blockupy-Bündnis muss die Route für seine geplante Demonstration am Samstag in Frankfurt nicht ändern. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Mittwoch entschieden. Der Beschluss kann nicht angefochten werden. Damit wies der VGH die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen eine Entscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts vom Dienstag zurück.

Die Stadt habe auch im Beschwerdeverfahren keine nachweisbaren Tatsachen anführen können, die die beantragte Streckenführung in der Nähe der Europäischen Zentralbank (EZB) ausschlössen, hieß es in der Begründung des VGH. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe der Veranstalter einer Demo grundsätzlich das Recht, über deren Ort und Verlauf selbst zu bestimmen. Für eine Einschränkung dieses Rechts seien nachweisbare Tatsachen als Grundlage einer Gefahrenprognose notwendig. Dabei liege die Beweislast bei der Versammlungsbehörde. Bloße Vermutungen reichten nicht aus./irs/DP/stb

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