KASSEL (dpa-AFX) - Das stillgelegte Atomkraftwerk Biblis beschäftigt an diesem Mittwoch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Der Atomkraftwerksbetreiber RWE will klären lassen, ob es rechtmäßig war, dass das Land Hessen das Werk Biblis nach der Atom-Katastrophe in Japan vorübergehend stillgelegt hat. Bei der Verhandlung geht es allerdings ausschließlich um die Zulässigkeit der Klage (Az.: 824/11.T und 6 C 825/11.T). Es wird nicht entschieden, ob die Anordnung des Ministeriums gerechtfertigt war.
Das Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden hatte im März 2011 nach dem Unglück von Fukushima angeordnet, den Betrieb in den Blöcken Biblis A und B für drei Monate einzustellen. Als Grund waren Sicherheitsüberprüfungen angeführt worden. Die beiden 1974 und 1976 gebauten Atomreaktoren sind nach dem Beschluss zum Atomausstieg mittlerweile endgültig vom Netz gegangen./lin/DP/nmu
Das Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden hatte im März 2011 nach dem Unglück von Fukushima angeordnet, den Betrieb in den Blöcken Biblis A und B für drei Monate einzustellen. Als Grund waren Sicherheitsüberprüfungen angeführt worden. Die beiden 1974 und 1976 gebauten Atomreaktoren sind nach dem Beschluss zum Atomausstieg mittlerweile endgültig vom Netz gegangen./lin/DP/nmu