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Warmwasserkosten in Abrisshaus vor BGH

Veröffentlicht am 10.12.2014, 05:49
Aktualisiert 10.12.2014, 05:51
Warmwasserkosten in Abrisshaus vor BGH

KARLSRUHE (dpa-AFX)- Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Warmwasserkosten in einem Abrisshaus. Vor Gericht streiten sich eine Wohnungsbaugenossenschaft und eine Mieterin über die Höhe der Heizkosten. Das 28-Familien-Haus in Frankfurt (Oder) sollte abgerissen werden. 2011 waren deswegen nur noch zwei Wohnungen belegt. Die Klägerin lebte dort noch in einer rund 47 Quadratmeter großen Wohnung und sollte für 2011 noch knapp 600 Euro Warmwasserkosten nachzahlen.

Der Grund: Die auf viele Wohnungen ausgelegte Heizungsanlage arbeitete aufgrund des erheblichen Leerstandes nicht mehr kostengünstig, was sich aufgrund des Berechnungsschlüssels nachteilig für die Mieterin auswirkte. Die Mieterin wollte die Summe nicht zahlen, die Gesellschaft klagte. In den Vorinstanzen hatte sie damit unterschiedlichen Erfolg. Nun ist der BGH am Zuge. Wann das Gericht sein Urteil verkünden wird, ist noch nicht bekannt.

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