MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ungeachtet der andauernden Proteste von Umweltschützern und Ökostrom-Branche hat die bayerische Staatsregierung die geplante Windradbremse beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung und Verabschiedung an den Landtag, wie Staatskanzleichefin Christine Haderthauer am Dienstag nach der Kabinettssitzung sagte. Grundsätzlich soll der Abstand eines Windrads zum nächsten Wohnhaus künftig das Zehnfache der Bauhöhe betragen - ein 100 Meter hohes Windrad müsste also 1000 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.
Ausnahmen sind möglich, das letzte Wort haben die Gemeinden. "Im Bebauungsplan können die Gemeinden niedrigere Abstände beschließen", sagte Haderthauer. Windradfreundliche Kommunen müssen auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen: Will ein Windrad-Investor den Mindestabstand zur Wohnbebauung der Nachbargemeinde nicht einhalten, muss auch diese dem Projekt zustimmen.
Die große Koalition in Berlin hatte auf Drängen der Staatsregierung eine Öffnungsklausel beschlossen, die den Bundesländern erlaubt, die Abstandsregeln selbst festzusetzen. Auch Sachsen will davon Gebrauch machen. Die verschärften Anforderungen in Bayern gelten rückwirkend ab Februar. Damals hatte sich das Kabinett zum ersten Mal damit befasst.nl