BAD HOMBURG/STUTTGART (dpa-AFX) - Die Wettbewerbszentrale hat in ihrem Jahresbericht Werbung mit Testergebnissen und Auszeichnungen bemängelt. Knapp 60 Prozent der bearbeiteten Fälle hätten im vergangenen Jahr irreführende Werbung oder Verletzung von gesetzlichen Informationspflichten betroffen, teilte die Zentrale am Dienstag in Stuttgart mit. Häufig sei Werbung mit Testergebnissen, Auszeichnungen und anderen Gütesiegeln beanstandet worden. So habe ein Online-Shop mit einem "Trusted-Shop-Siegel" geworben, obwohl ihm dieses schon vor zwei Jahren entzogen worden war.
Auch bei Aktionen zur Verkaufsförderung wie Gutscheinen und Rabatten stellte die Wettbewerbszentrale mehr unlautere Praktiken fest. So sei bei der Aktion eines Knäckebrotherstellers nur im Kleingedruckten auf die Versandkosten für kostenlose Frühstücksbrettchen hingewiesen worden. Insgesamt hatte die Zentrale 2013 mehr als 13 000 Beschwerden und Anfragen bearbeitet - etwa so viel wie im Jahr zuvor. Rund 700 Fälle gingen vor Gericht, weil keine außergerichtliche Einigung möglich war. In 18 von 19 vor dem Bundesgerichtshof ausgefochtenen Streitigkeiten konnte die Zentrale einen Sieg davontragen.tb