😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Zeitplan für Diäten-Erhöhung wackelt - Gauck prüft noch

Veröffentlicht am 29.06.2014, 17:10

BERLIN (dpa-AFX) - Der Zeitplan für die umstrittene Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli wackelt. Bundespräsident Joachim Gauck hat das am 19. Mai in seinem Amt eingegangene Gesetz noch nicht unterschrieben, wie eine Sprecherin am Samstag auf Anfrage sagte. "Es ist eine komplexe Angelegenheit, die einer sorgfältigen Prüfung bedarf."

Vorgesehen ist, dass die Bezüge der 631 Parlamentarier in zwei Schritten deutlich steigen: von diesem Dienstag an zunächst von 8252 auf 8667 Euro und Anfang kommenden Jahres weiter auf 9082 Euro. Grüne und Linke begrüßten, dass Gauck die Pläne unter die Lupe nimmt.

Die Sprecherin des Bundespräsidenten machte keine näheren Angaben zu der Prüfung. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung (Samstag) bestehen bei Juristen des Präsidialamts auch verfassungsrechtliche Zweifel - und zwar an der Regelung, dass die Bezüge ab 2016 automatisch an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden sollen. Dagegen werde eingewandt, dass die Parlamentarier jede Erhöhung weiter öffentlich beschließen müssten. Offen sei, ob Gauck eventuell unter Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterschreibe.

Auf die Frage, ob es sich um eine Blockade handele, sagte die Sprecherin: "Eine Prüfung ist noch keine Blockade." Die Zeit bis zum geplanten Start der Neuregelung an diesem Dienstag wird nun knapp. Falls Gauck das Gesetz später unterschreibt, würden die Regelungen aber rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte der "Welt am Sonntag": "Der Bundespräsident könnte seine Unterschrift unter das Gesetz nur dann verweigern, wenn es ganz offenkundig verfassungswidrig wäre. Dafür gibt es aber in meinen Augen keinen Anhaltspunkt." Seine SPD-Kollegin Christine Lambrecht verwies auf das gute Recht des Präsidenten, ein Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Sie sei überzeugt, dass Gauck dies gewissenhaft tun werde.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte der Zeitung, die Diätenerhöhung sei von der Koalition in höchster Eile durchgezogen worden. Dabei sei eine verfassungsrechtliche Prüfung wohl auf der Strecke geblieben. "Es ist es gut, wenn der Bundespräsident sich dafür die Zeit nimmt." Linke-Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte begrüßte die Prüfung und sagte zur Verknüpfung der Diäten mit der Lohnentwicklung: "Es ist dann aber notwendig, dass man darüber bei jedem automatisch folgenden Erhöhungsschritt öffentlich im Bundestag diskutiert."

Der Bundestag hatte die Diätenerhöhung um rund 10 Prozent Ende Februar beschlossen. Gegen die von der großen Koalition vorgelegte Änderung des Abgeordnetengesetzes hatte sich die Opposition aus Linken und Grünen gewandt. Nach der Anhebung in zwei Schritten sollen die Bezüge der Besoldung von Bundesrichtern entsprechen.

Mit den geplanten automatischen Anpassungen ab 2016 sollen immer wieder neue Entscheidungen in der heiklen Frage vermieden werden. Zum Paket gehören auch Einschnitte bei der Altersversorgung. Ausgeschiedene Abgeordnete sollen frühestens mit 63 Jahren eine Altersversorgung mit Abschlägen bekommen können - bisher geht dies mit 57 ohne Abschläge.P/mne

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.