BERLIN (dpa-AFX) - Die Zeitungsverleger haben eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert, wonach der Privatsender ProSieben regional zugeschnittene Werbung ausstrahlen darf. Damit werde den Regionalmedien ein Teil ihrer finanziellen Grundlage entzogen, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Donnerstag in Berlin. ProSieben leiste aber keinen Beitrag zur Meinungsvielfalt vor Ort.
Bisher sei Fernsehwerbung rechtlich als Teil des Programms betrachtet worden, erklärte ein BDZV-Sprecher. Technisch sei es nicht möglich gewesen, Werbespots regional auseinander zu schalten. Deswegen habe es auch kein ausdrückliches Verbot gegeben. Wenn das Gericht nun entscheide, dass es für ein Verbot keine Grundlage gebe, müssten die Länder den Rundfunkstaatsvertrag eben entsprechend überarbeiten. ProSieben hatte geklagt, um Rechtssicherheit zu schaffen. 2013 hatte das Verwaltungsgericht Berlin diese Absicht vorerst durchkreuzt - mit der Begründung, der Fernsehkanal habe nur eine Lizenz für ein bundesweit empfangbares Fernsehprogramm, das nicht auseinandergeschaltet werden dürfe. Beim Bundesverwaltungsgericht hatten die Münchner hingegen Erfolg. Das Urteil ist rechtskräftig.