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Zweite sächsische Kommune klagt wegen Zinswette gegen LBBW

Veröffentlicht am 20.07.2012, 17:14
FLÖHA/DRESDEN (dpa-AFX) - Nach der vogtländischen Stadt Falkenstein will nun auch Flöha bei Chemnitz gegen die Landesbank Baden- Württemberg (LBBW) klagen. Einen entsprechenden Beschluss fällte der Stadtrat von Flöha am Donnerstagabend einstimmig, berichtete der Sender MDR 1 Radio Sachsen am Freitag. Nach Angaben von Oberbürgermeister Friedrich Schlosser (CDU) droht Flöha wegen des gesunkenen Zinsniveaus ein Verlust von mehr als 40 Millionen Euro. Die Stadt fühle sich falsch beraten. Die Stadtverwaltung war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Falkenstein geht vor Gericht, um die aus den Wetten drohenden Forderungen in Höhe von derzeit 20 Millionen Euro abzuwenden.

Die Landesband Baden-Württemberg wird als Rechtsnachfolger der Sachsen LB zur Beklagten. 2007 war die sächsische Landesbank durch riskante Geschäfte auf dem US-amerikanischen Hypothekenmarkt in eine Schieflage geraten und ging dann per Notverkauf an die LBBW. Sachsen bürgt mit bis zu 2,75 Milliarden Euro für riskante Papiere. Der Beinahe-Crash führte zu einem politischen Beben im Freistaat und löste eine Regierungskrise aus.

Zinswetten funktionieren nach einem simplen Prinzip. Die Wette dreht sich um die künftige Zinsentwicklung. Die Bank wettet de facto gegen ihren eigenen Kunden. Der Gewinn der einen Seite ist der Verlust der anderen. Wenn das Zinsniveau steigt, hätte Flöha Kasse gemacht. Bei sinkenden Zinsen profitiert allerdings die andere Seite - in diesem Fall die Bank. Momentan ist der Zinssatz extrem niedrig,

weshalb eine Kommune wie Flöha nun Verluste hat.

Im März 2011 hatte der Bundesgerichtshof den Anlegerschutz gestärkt. Die Richter erlegten der Deutschen Bank mehr als eine halbe Million Schadenersatz auf, weil sie einem Mittelständler eine Zinswette verkaufte. Nach dem Urteil hatte auch das sächsische Innenministerium betroffene Kommunen ermuntert, Klage einzureichen. Dem Ministerium sind derzeit zwölf Fälle bekannt, in denen Kommunen aus dem Freistaat hochriskante Derivatgeschäfte abgeschlossen hatten.

Dem Vernehmen nach sind sowohl Zweckverbände und Landkreise als auch Städte und Gemeinden betroffen. Besonders kritisch sei die Lage bei den kleineren Gemeinden, die den negativen Marktwert bei Realisierung im Haushalt nicht ausgleichen könnten, hieß es. Daneben gebe es 130 klassische Derivatgeschäfte, deren Risiko begrenzt sei und die eine gängige Methode eines aktiven Zinsmanagements darstellten./jos/DP/he

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