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DGAP-Adhoc: MAN SE: Vorläufige Festlegung des laufenden Garantie- bzw. Ausgleichsbetrags und der Abfindungen für den geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (deutsch)

Veröffentlicht am 21.03.2013, 18:51
MAN SE: Vorläufige Festlegung des laufenden Garantie- bzw. Ausgleichsbetrags und der Abfindungen für den geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

MAN SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Vertrag

21.03.2013 18:51

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Wie am 9. Januar 2013 angekündigt, beabsichtigen Volkswagen und die MAN SE

den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der

MAN SE als beherrschtem Unternehmen und Organgesellschaft zur Schaffung

eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns.

Entsprechend den vorläufigen Ergebnissen der gemeinsamen

Unternehmensbewertung der von der MAN SE beauftragten KPMG

Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('KPMG') und der von dem

künftig herrschenden Unternehmen beauftragten PricewaterhouseCoopers

Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('PWC') und auf Basis

des aktuellen Zinsniveaus haben sich Vertreter des Vorstands der MAN SE und

der Geschäftsführung der Truck & Bus GmbH, einer 100%igen

Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft, die als herrschende

Gesellschaft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE

abschließen wird, heute vorbehaltlich des endgültigen Abschlusses der

Bewertungsarbeiten sowie der Entscheidungen des Gesamtvorstands der MAN SE,

der Gesamtgeschäftsführung der Truck & Bus GmbH sowie der Zustimmung des

Aufsichtsrat der MAN SE und des Aufsichtsrats der Volkswagen

Aktiengesellschaft darauf verständigt, dass in dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag für die außenstehenden Aktionäre der MAN SE

voraussichtlich ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR

80,89 je Stammaktie und in Höhe von EUR 80,89 je Vorzugsaktie vereinbart

werden wird. Des Weiteren haben sich die Vertreter des Vorstands der MAN SE

und der Geschäftsführung der Truck & Bus GmbH mit den vorgenannten

Vorbehalten darauf verständigt, dass in dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag für die außenstehenden Stamm- und Vorzugsaktionäre

voraussichtlich ein jährlicher Garantie- bzw. Ausgleichsbetrag gemäß § 304

AktG in Höhe von EUR 3,07 (dies entspricht einem Betrag von EUR 3,30 vor

aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Stamm- oder

Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr vereinbart werden wird. Das

Prüfungsergebnis des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Rölfs RP AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steht noch aus.

Die endgültigen Beträge der gemäß § 305 AktG zu vereinbarenden

Abfindungszahlung und der gemäß § 304 AktG zu vereinbarenden Garantie- bzw.

Ausgleichszahlung werden nach Abschluss der gemeinsamen

Unternehmensbewertung von KPMG und PWC durch den Gesamtvorstand der MAN SE

und die Gesamtgeschäftsführung der Truck & Bus GmbH festgelegt und von dem

gerichtlich bestellten Vertragsprüfer Rölfs RP AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben den bereits

genannten Gremienentscheidungen der Zustimmung der Hauptversammlung der MAN

SE, die für den 6. Juni 2013 geplant ist, und der Zustimmung der

Gesellschafterversammlung der Truck & Bus GmbH sowie der Eintragung in das

Handelsregister der MAN SE.

München, 21. März 2013

MAN SE

Der Vorstand

21.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MAN SE

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80805 München

Deutschland

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Fax: +49 (0)89 360 98-572

E-Mail: investor.relations@man.eu

Internet: www.man.eu

ISIN: DE0005937007, DE0005937031

WKN: 593700, 593703

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse

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