Frankfurt, 02. Dez (Reuters) - Die Finanzaufsicht Bafin will sich im Streit um Auszahlungen aus offenen Immobilienfonds notfalls juristisch durchsetzen. Einige Immobilienfonds haben nach hohen Mittelabflüssen den Rückkauf von Anteilen ausgesetzt, zahlen aber den Inhabern bestimmter Sparverträge weiterhin monatlich Geld aus. "Diese Auszahlungen verstoßen gegen den Grundsatz der Anlegergleichbehandlung und sind daher investmentrechtlich unzulässig", sagte eine Bafin-Sprecherin am Dienstag. "Wenn die Gesellschaften von dieser Entscheidung abweichen, müssten wir das im Wege des Verwaltungsrechts durchsetzen." Die Fondsbranche ist anderer Ansicht.
Im Zuge der Finanzkrise hatten Investoren im Oktober panikartig Milliardensummen aus offenen Immobilienfonds abgezogen. Etliche Gesellschaften setzten daraufhin die Rücknahme von Fondsanteilen vorübergehend aus. Einige Gesellschaften kündigten aber an, langfristige Sparpläne etwa von Rentnern weiter zu bedienen. Die Bafin argumentiert nun, dass bei der monatlichen Auszahlung an einzelne Anleger die übrigen Investoren benachteiligt werden. "Uns geht es darum, dass das Sondervermögen für alle Anleger gesichert ist", so die Bafin-Sprecherin.
"Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht", sagte ein Sprecher des Branchenverbands BVI. "Es wird ja nicht wirklich Liquidität abgezogen. Die Pläne müssten ohnehin spätestens bei Wiederöffnung der Fonds bedient werden." Die SEB kündigte an, die Auszahlpläne bei ihrem Fonds ImmoInvest weiter zu bedienen. Auch KanAm teilte mit, für Dezember die entsprechenden Zahlungen für den Grundinvest Fonds angewiesen zu haben.
(Reporter: Kirsti Knolle; redigiert von Olaf Brenner)