50 % Rabatt! Schlagen Sie den Markt mit InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: ARD verteidigt TV-Duell-Konzept - Habeck will nicht

Veröffentlicht am 18.12.2024, 14:34
© Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - Die ARD hat nach Kritik ihr TV-Duell-Konzept zur Bundestagswahl verteidigt. "Es handelt sich um zwei gleichwertige Duelle, die beide zur Prime Time gesendet werden sollen", teilte die öffentlich-rechtliche ARD auf dpa-Anfrage mit. Es soll zwei Duelle geben, die ARD und ZDF gemeinsam ausrichten: eines zwischen Olaf Scholz (SPD) und Friedrich Merz (CDU) und im Gespräch ist ein zweites zwischen Robert Habeck (Grüne) und Alice Weidel (AfD). Doch der Grünen-Kanzlerkandidat will nicht, wie seine Partei klarmachte.

Warum will Habeck nicht?

Habecks Wahlkampfsprecher sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Wir hatten ein solches Duell im Vorfeld klar ausgeschlossen und auch mitgeteilt, dass wir eine Einladung nicht akzeptieren werden." ARD und ZDF hätten dennoch eine Einladung ausgesprochen und dann mit einer Pressemitteilung Fakten geschaffen. "Warum das zwei Monate vor der Wahl verkündet werden musste, ist unverständlich. Damit greifen ARD und ZDF in einen extrem kurzen, intensiven und vor allem offenen Wahlkampf ein", so der Sprecher.

Nachgefragt bei der ARD hieß es von dort: "Es stimmt nicht, dass sich der Spitzenkandidat der Partei Bündnis90/Die Grünen, Robert Habeck, bereits vor der schriftlichen Einladung von ARD und ZDF förmlich gegen eine Teilnahme ausgesprochen hätte."

ARD und ZDF wollen Bundeskanzler Scholz (SPD) und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) am 9. Februar antreten lassen. Daneben sei ein weiteres Duell gemeinsam von ARD und ZDF geplant, dazu seien Habeck und Weidel angefragt, teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit. Die ARD betonte: "Unser redaktionelles Konzept wurde vollständig unabhängig von jeglichen Bedingungen oder Einflussnahmen der Politikerinnen und Politiker entwickelt." Zudem soll es eine Sendung - eine sogenannte Schlussrunde - mit allen Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten am 20. Februar geben. Am 23. Februar ist die Bundestagswahl.

Der Wahlkampfsprecher Habecks rief ARD und ZDF dazu auf, ihre Pläne noch einmal zu überdenken. Die Umfragewerte für Habeck seien so gut, dass niemand voraussagen könne, wie das Ergebnis am Wahltag aussehen werde. "Zur Erinnerung: Zum gleichen Zeitpunkt vor der Wahl 2021 lag die SPD in den Umfragen weit zurück - und dennoch planten ARD und ZDF von Anfang an ein Triell."

Auch AfD-Chefin Alice Weidel kritisierte die Pläne der Fernsehsender. Ein Sprecher Weidels sagte "Bild": "Dass die AfD als Partei mit den aktuell zweitbesten Umfragewerten wieder in Ameisen-Runden verschwinden soll, werden wir juristisch prüfen."

Wie ist die Rechtslage?

Immer wieder kommt es vor, dass es juristischen Krach um TV-Auftritte vor Wahlen gibt. Grundsätzlich gilt die verfassungsrechtlich verbriefte Rundfunkfreiheit in Deutschland. Das heißt: Sender dürfen selbst darüber entscheiden, welches Programm sie senden und können selbst Senderkonzepte erstellen. Es darf keinen politischen Einfluss auf das Programm geben.

Andererseits kommt es immer wieder zu Klagen vor Gericht, weil es um das Thema Chancengleichheit von Parteien geht. Dies gilt es letztlich abzuwägen. Ein Beispiel: Die FDP in Brandenburg scheiterte im Herbst mit dem Versuch, sich in eine TV-Runde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor der Landtagswahl mit Spitzenkandidaten einzuklagen. Ein Verwaltungsgericht entschied, dass der Sender nicht dazu verpflichtet sei. Der RBB hatte nur Kandidaten zugelassen, deren Partei entweder bereits im Landtag vertreten ist oder nach Umfragen die Fünf-Prozent-Hürde nehmen würde.

Wagenknecht bietet sich an

Inzwischen gibt es schon eine Politikerin, die den Platz von Habeck gerne einnehmen würde: Sahra Wagenknecht (BSW). Die Politikerin sagte: "Falls die Sender Bedarf haben, ich habe überhaupt kein Problem, mit Frau Weidel zu diskutieren. Ich habe das schon einmal gemacht, ich mache es auch gern bei ARD und ZDF.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.