JACKSONVILLE, FL - Warren B. Kanders, CEO und Vorsitzender von Cadre Holdings, Inc. (NYSE:CDRE), hat kürzlich in zwei separaten Transaktionen 50.000 Unternehmensaktien veräußert. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC hervor. Die Verkäufe fanden am 05.12. und 06.12. zu Kursen zwischen 35,67 und 35,83 US-Dollar pro Aktie statt und summierten sich auf rund 1,79 Millionen US-Dollar. Zum Zeitpunkt der Transaktionen notierte die Aktie des Unternehmens, das eine Marktkapitalisierung von 1,44 Milliarden US-Dollar aufweist, nahe ihrem 52-Wochen-Hoch von 40,28 US-Dollar. Laut der Analyse von InvestingPro erscheint die Aktie derzeit gemäß dem unternehmenseigenen Fair-Value-Modell überbewertet.
Nach diesen Verkäufen hält Kanders, der über verschiedene Strukturen maßgeblich am Unternehmen beteiligt ist, weiterhin indirekt über 11,5 Millionen Aktien sowie zusätzliche Anteile direkt und über Altersvorsorgekonten. Die Transaktionen wurden im Namen von Kanders SAF, LLC durchgeführt, einer Gesellschaft, bei der Kanders alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter ist. InvestingPro-Daten belegen die solide Finanzlage des Unternehmens mit einem Liquiditätsgrad von 3,01. Analysten bleiben optimistisch gestimmt und sehen Kursziele zwischen 37 und 48 US-Dollar. Detailliertere Einblicke in CDREs Bewertung und Finanzkennzahlen bietet der umfassende Pro Research Report, der exklusiv für InvestingPro-Abonnenten verfügbar ist.
Darüber hinaus hat Cadre Holdings kürzlich seine Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2024 veröffentlicht und seine Unternehmenssatzung aktualisiert. In der Telefonkonferenz zu den Ergebnissen, die als Aufzeichnung abrufbar ist, erläuterte das Management die finanzielle Performance und zukünftige Prognosen. Trotz Anerkennung potenzieller Marktrisiken und -unsicherheiten zeigte sich die Unternehmensführung zuversichtlich hinsichtlich ihrer Einschätzungen und Annahmen.
Parallel dazu hat Cadre Holdings die Second Amended and Restated Bylaws verabschiedet. Diese beinhalten Änderungen bezüglich der Voranmeldefristen für Aktionärsvorschläge und Nominierungen von Vorstandsmitgliedern, Regelungen für Aktionärslisten bei Versammlungen sowie die Bildung von Vorstandsausschüssen. Die überarbeitete Satzung erweitert zudem das Forum für Streitbeilegungen auf das US-Bundesbezirksgericht für den Staat Delaware und etabliert die ausschließliche Bundesgerichtsbarkeit für Ansprüche gemäß dem Securities Act von 1933.
Der vollständige Wortlaut der neuen Satzung ist in der jüngsten 8-K-Einreichung des Unternehmens bei der SEC einsehbar. Investoren wird empfohlen, diese aktuellen Entwicklungen genau zu prüfen, um ein tieferes Verständnis der Governance-Änderungen und der finanziellen Leistung des Unternehmens zu gewinnen.
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