🚀 ProPicks KI erreicht +34,9 % Rendite!Mehr erfahren

3 spannende Entwicklungen zur Gilead Sciences-Aktie und AstraZeneca-Aktie in der Coronaviruskrise

Veröffentlicht am 14.06.2020, 10:01
3 spannende Entwicklungen zur Gilead Sciences-Aktie und AstraZeneca-Aktie in der Coronaviruskrise
MRCG
-
GILD
-
AZN
-
PFE
-
BMY
-
JNJ
-

Bis zum heutigen Tag sind weltweit 7.225.566 Menschen an COVID-19 erkrankt, von denen 409.292 starben, was einer Sterberate von 5,66 % entspricht (09.06.2020). Bisher gibt es jedoch noch keinen Impfstoff oder ein wirksames Mittel. Dies sind die Gründe, warum die Behörden in den letzten Monaten relativ drastisch reagiert haben. Mittlerweile ist die Entwicklung in Deutschland aber dank dieser Maßnahmen unter Kontrolle.

Und auch in Sachen Impfstoff tut sich sehr viel. Weltweit gibt es bisher über 130 Forschungsprojekte, sodass bereits ab September 2020 ein erster Impfstoff auf den Markt kommen könnte. Ganz vorn mit dabei sind britische Forscher von der Oxford Universität, die eine Kooperation mit AstraZeneca (DE:AZN) (WKN: 886455) geschlossen hat.

Gilead (NASDAQ:GILD) Sciences (WKN: 885823) konnte hingegen zuletzt mit mehreren Studien zu seinem Mittel Remdesivir Erfolge verbuchen. Dies sind die neuesten Entwicklungen zu diesen Unternehmen.

1. AstraZeneca interessiert sich für Gilead Sciences Nun zeigt AstraZeneca sogar Interesse an einer Übernahme von Gilead Sciences. In der jüngeren Vergangenheit schlossen sich viele Pharmakonzerne wie Celgene und Bristol-Myers Squibb (NYSE:BMY) (WKN: 850501) zusammen, um die Kosten zu senken und mehr Marktmacht zu gewinnen. Durch eine Fusion von Gilead und AstraZeneca würde ein Konzern mit einer Marktkapitalisierung von etwa 210 Mrd. Euro entstehen (09.06.2020).

Allerdings gibt es hinsichtlich des Produktportfolios nur wenige Gemeinsamkeiten, sodass Gilead Sciences bisher wenig Interesse an einem Zusammenschluss zeigt. Das Unternehmen möchte sich stattdessen über Zukäufe breiter aufstellen, denn derzeit ist es hauptsächlich auf HIV-Mittel spezialisiert. Und so gibt es derzeit auch keine offiziellen Verhandlungen mit AstraZeneca.

2. Gilead Sciences beantragt EU-Zulassung für Remdesivir Gilead Sciences hat unterdessen in der EU eine Zulassung für sein Mittel Remdesivir beantragt. Es hatte in einer Studie zu einer schnelleren Genesung (im Schnitt vier Tage) von in Krankhäusern behandelten Coronapatienten geführt. Die Todesrate sank allerdings während der Untersuchung nicht deutlich.

Eine neue Studie, die an zwölf Affen durchgeführt wurde, zeigt, dass sich bei einer Remdesivir-Gabe Atemwegserkrankungen und Lungenschäden vermindern. Dies berichtet das Natur Research Journal. „Unser Wissen trägt dazu bei, dass bei COVID-19-Betroffenen eine frühe Einleitung der Remdesivir-Therapie die Entwicklung einer Lungenentzündung stoppen kann“, so die Autoren.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte bereits Ende April 2020 eine fortlaufende Überprüfung von Remdesivir eingeleitet, wartete jedoch auf Studienergebnisse und einen offiziellen Zulassungsantrag seitens Gilead Sciences. Da eine Wirksamkeit nachgewiesen wurde, ist nun eine Freigabe innerhalb von Wochen relativ wahrscheinlich.

3. AstraZeneca forscht an COVID-19-Antikörpertherapien AstraZeneca wurde von den USA neben Johnson&Johnson (WKN: 853260), Merck (DE:MRCG)&Co. (WKN: A0YD8Q), Pfizer (NYSE:PFE) (WKN: 852009) und Moderna (WKN: A2N9D9) ausgewählt, um den Coronavirus-Impfstoffbedarf des Landes abzudecken.

Neben seinen Impfstoffprojekten ist AstraZeneca auf der Suche nach weiteren COVID-19-Behandlungsmöglichkeiten. Dabei handelt es sich um monoklonale Antikörpertherapien, bei deren Entwicklung der Konzern von der US-Regierung durch die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) und die Biomedical Advanced Research and Development Authority (BARDA) unterstützt wird.

AstraZeneca hat von der Vandervelt Universität in Nashville (Tennessee) sechs COVID-19-Antikörpertherapie-Lizenzen erworben, wovon in den nächsten zwei Monaten zwei in klinische Studien überführt werden. Monoklonale Antikörpertherapien wären eine weitere effektive Möglichkeit, Coronaviruspatienten zu behandeln.

Christof Welzel besitzt Johnson&Johnson- und Moderna-Aktien. The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von Gilead Sciences und empfiehlt Johnson & Johnson (NYSE:JNJ).

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.