LEIPZIG (dpa-AFX) - Die vorübergehende Abschaltung des hessischen Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 ist rechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte am Dienstag mit, die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seien zurückgewiesen worden, das Urteil vom vergangenen Februar sei damit rechtskräftig. Damit drohen dem Land Schadenersatzforderungen des Energieversorgers RWE . Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte das Land angeordnet, dass die beiden Blöcke in Biblis vorübergehend stillgelegt werden. (Az. BVerwG 7 B 18.13)
Der VGH hatte einer Klage von RWE stattgegeben und dem hessischen Umweltministerium Versäumnisse vorgeworfen. Die beiden Biblis-Blöcke wurden nach dem dreimonatigen Moratorium dauerhaft vom Netz genommen./rae/DP/fbr
Der VGH hatte einer Klage von RWE stattgegeben und dem hessischen Umweltministerium Versäumnisse vorgeworfen. Die beiden Biblis-Blöcke wurden nach dem dreimonatigen Moratorium dauerhaft vom Netz genommen./rae/DP/fbr