🥇 Sparen vor dem BLACK FRIDAY? Bis zu 55 % auf InvestingPro – schon vor dem großen Tag!JETZT ZUGREIFEN

AKTIEN IM FOKUS: Urteil zur Atomsteuer belastet Versorger RWE und Eon nur kurz

Veröffentlicht am 04.06.2015, 11:38
Aktualisiert 04.06.2015, 11:39
AKTIEN IM FOKUS: Urteil zur Atomsteuer belastet Versorger RWE und Eon nur kurz
DE40
-
RWEG
-

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das für die Stromkonzerne negative Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Atomsteuer in Deutschland hat die Anleger am Donnerstag weitgehend kalt gelassen. Dass die Atomsteuer laut EuGH mit EU-Recht vereinbar ist, sollte niemanden mehr nachhaltig überrascht haben, hieß es unisono am Markt.

Die Aktien der Versorger Eon (ETR:EOAN) und RWE (XETRA:RWEG) wurden am Morgen dann auch nur kurzzeitig sichtbar belastet, konnten ihre Verluste letztlich aber eindämmen. Gegen Mittag gaben die Aktien im Einklang mit dem Gesamtmarkt nach, der unter einer allgemein schlechten Stimmung litt, nachdem der Kurs des Euro (FX1:EURUS) weiter deutlich zulegte, die Marke von 1,13 US-Dollar übersprang und in Richtung 1,14 Dollar stieg.

'WAR BEREITS ERWARTET WORDEN'

"Es war bereits erwartet worden, dass die Richter am EuGH dem Vorschlag des Generalstaatsanwalts folgen werden", erinnerte Händler Andreas Lipkow von Kliegel & Hafner. "Die Kursverluste der Versorger wären sonst wesentlich größer ausgefallen." Zudem, so sagte Lipkow, stünden zu diesem Thema noch weitere Urteile aus, etwa vom Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich bis Jahresende entscheiden werde.

Die Anteilsscheine von RWE gaben zuletzt um 1,82 Prozent auf 21,085 Euro nach und die von Eon (ETR:EOAN) sanken um 1,55 Prozent auf 13,305 Euro. Der Dax (DAX) zeigte sich mit minus 1,56 Prozent ähnlich schwach.

GOLDMAN-ANALYSTIN SIEHT ZUKUNFT ROSIGER

Nach Jahren der Unsicherheit sollte die zunehmende Klarheit an verschiedenen Fronten bei den deutschen Versorgern letztlich die Aktienkurse wieder antreiben, erwartet Analystin Deborah Wilkens von der US-Investmentbank Goldman Sachs. Zwar ging sie in ihrer aktuellen Studie nicht direkt auf die Atomsteuer ein, sieht aber sowohl die bevorstehende Ankündigung der Pläne zur Strommarkt-Reform durch die Bundesregierung, als auch die mögliche Einrichtung eines Atomfonds für den Abriss und die Entsorgung der Atommeiler positiv.

Kernpunkt der Energiereform sei, wie viele Kohlekraftwerke ihren Betrieb einstellen müssten, schrieb sie. Zudem gehe es darum, ob RWE zu umfangreichen Schließungen und Entsorgungsaufwendungen von Braunkohlekraftwerken gezwungen sein werde, was sie jedoch nicht annehme. Sollten durch solche Schließungen die Strompreise steigen, wäre das positiv für Eon, während RWE davon dann nicht profitieren dürfte. Einen Atomfonds für Rückstellungen in diesem Bereich sieht Wilkens für beide Versorger positiv. Die Bilanzen würden so klarer werden und auch der Gewinn je Aktie dürfte dadurch kräftig steigen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.