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Altmaier will mehr kritische Übernahmen prüfen - Verbände werden angehört

Veröffentlicht am 30.01.2020, 15:34
© Reuters.  Altmaier will mehr kritische Übernahmen prüfen - Verbände werden angehört
KU2G
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Berlin, 30. Jan (Reuters) - Das Bundeswirtschaftsministerium treibt geplante Änderungen zum Schutz ungewollter Firmenübernahmen durch Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland voran. Wirtschaftsverbände haben nun bis Ende Februar Zeit, Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen, wie aus einem am Donnerstag verschickten Schreiben an die Lobbyisten hervorgeht, das Reuters vorliegt. Ziel des Gesetzentwurfes sei ein wirksamerer Schutz der öffentlichen Ordnung bei kritischen Übernahmen.

Einer der Auslöser der jetzigen Novelle ist die Übernahme des Augsburger Roboter-Herstellers Kuka KU2G.DE durch einen chinesischen Investor. Diese Transaktion könnte nach den nun geplanten Änderungen künftig geprüft - und gegebenenfalls auch verboten werden. Der Verkauf wurde oft kritisiert, weil Robotik als Schlüsseltechnologie gilt.

Konkret plant das Wirtschaftsministerium zwei Schritte - zuerst eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und dann eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), bei der die Abstimmung mit den anderen Ministerium aber noch läuft.

In dem ersten Schritt wird geklärt, dass Prüfungen künftig auch bei einer "voraussichtlichen Beeinträchtigung" der öffentlichen Ordnung und Sicherheit möglich sind - statt bisher einer "tatsächlichen Gefährdung". Der Entscheidungsspielraum der Politik wird also erweitert. Außerdem soll künftig auch die Sicherheit der EU-Partner bei Prüfungen mitberücksichtigt werden. Dazu wird eigens eine Kontaktstelle zur besseren EU-Kooperation im Wirtschaftsministerium eingerichtet.

Im zweiten Schritt werden dann kritische Technologien definiert, die als besonders schützenswert gelten. Das Ministerium geht hier bislang von Künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologie aus. Bei diesen soll es eine Meldepflicht und eine Prüfmöglichkeit ab einem Erwerb von zehn Prozent der Anteile geben. "Die Bundesregierung muss genauer als heute hinschauen dürfen, zum Beispiel wenn durch ausländische Investitionen nationale Sicherheitsinteressen betroffen sind", heißt es in einem Papier des CDU-geführten Ministeriums. Zuletzt hatte die Regierung Ende 2018 die AWV angepasst und beim Erwerb kritischer Infrastrukturen wie Stromnetzen und IT-Sicherheitsunternehmen die Prüfschwelle von 25 auf zehn Prozent gesenkt.

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