Dover im US-Bundesstaat New Hampshire: Anfang 2017 soll dort ein Mann in einem Haus einen Doppelmord an zwei Frauen begangen haben. Bei der Tat zugegen: Amazons Sprachassistentin Alexa.
Wie das Online-Portal „Cnet“ kürzlich berichtete, fordere das mit dem Fall betraute Gericht nun den US-Konzern auf, die Sprachaufzeichnungen des Lautsprechers herauszugeben, um mit dem akustischen Beweismaterial die Morde zweifelsfrei aufzuklären. Neben den Aufzeichnungen will das Gericht auch Informationen über mögliche vernetzte Mobilgeräte einfordern, hieß es.
Amazon (NASDAQ:AMZN) wehrt sich
Amazon hingegen weigert sich mit der Begründung, die US-Verfassung würde eine solche Weitergabe vertraulicher Kundendaten verbieten. „Amazon wird keine Kundendaten veröffentlichen, ohne dass eine gültige und verbindliche rechtliche Anforderung vorliegt, die ordnungsgemäß an uns gerichtet wurde“, ergänzte ein Konzernsprecher gegenüber „Cnet“.
Unklar sei, ob das Unternehmen bei seiner Ablehnungshaltung bleibe oder wegen rechtlicher Maßnahmen doch noch zur Freigabe gezwungen werde, hieß es laut Medienbericht weiter. Ungewiss bleibe demnach auch, ob Alexa die justiziablen Daten überhaupt an die Amazon-Server verschickt habe. Der Grund: Die Sprachassistentin leitet nur dann Informationen an die Konzern-Cloud weiter, wenn sie vorher mit einem Signalwort aktiviert wurde, so zumindest das Versprechen von Amazon.
Alexa war wohl dabei …
Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, im Januar 2017 zwei Frauen im Alter von 32 und 48 Jahren ermordet zu haben. Den Ermittlern zufolge, sei eine der beiden Personen in der Küche getötet worden, wo sich ein Echo-Lautsprecher befunden habe. Dem Medienbericht zufolge habe die Polizei das Alexa-Gerät bei der Tatortbegehung sichergestellt. Der 36-jährige Beschuldigte wies die Vorwürfe indes zurück. Der Prozess soll im Mai 2019 anlaufen.
… nicht zum ersten Mal
Übrigens: Alexa half bereits letztes Jahr, einen Mord aufzuklären – jedoch erst nachdem der damalige Tatverdächtige sein Einverständnis erteilt hatte. Amazon hatte sich zuvor mit der gleichen Begründung wie im aktuellen Fall gegen eine Herausgabe von Aufzeichnungen zur Wehr gesetzt.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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