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Apple: Jetzt beginnt das große Zittern!

Veröffentlicht am 27.11.2018, 16:49
© Reuters.  Apple: Jetzt beginnt das große Zittern!
AAPL
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Der Supreme Court beschäftigt sich mit Verkäufen von iPhone-Apps: Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag mitteilte, tendiere das Oberste US-Gericht derzeit dazu, eine von iPhone-Kunden forcierte Sammelklage gegen den Apfelkonzern zuzulassen. Demnach wollen die verärgerten Nutzer Entschädigungen für zu teure App-Preise geltend machen.

Kläger werfen Apple (NASDAQ:AAPL) Kartellrechtsvergehen vor

Um was geht es? Die Kläger werfen Apple vor, gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Begründet werden die Vorwürfe damit, dass die Kalifornier von externen Entwicklern entworfene iPhone-Apps ausschließlich über den eigenen App-Store veräußern und hierbei 30-prozentige Provisionen kassieren. 2017 hatten Entwickler nach Apple-Angaben mehr als 26 Milliarden US-Dollar umgesetzt – plus 30 Prozent im Vergleich zu 2016. Der Tech-Gigant wird in der Causa vom US-Kabinett unterstützt, wobei Generalstaatsanwälte von insgesamt 30 Bundesstaaten hinter dem Ansinnen der Kläger stehen.

Die Kläger waren zunächst in niedrigeren Instanzen gescheitert. Im letzten Jahr nahm ein Berufungsgericht aus San Francisco allerdings den Fall wieder auf. Hiergegen will sich Apple jetzt vor dem Supreme Court wehren. Dort gaben am Montag konservative, aber auch liberale Richter Bedenken angesichts der von der US-Regierung und Apple geäußerten Darstellung zu Protokoll. Diese hatten verlautbaren lassen, dass die Kunden beim Kauf der Apps nicht von den Folgen jenes Monopols tangiert würden.

Tech-Gigant beruft sich auf 40 Jahre alten Präzedenzfall

So will Apple die Sammelklage mit der Begründung aufhalten, dass der Konzern nicht wegen Kartellrechtsvergehen verklagt werden könne, da er die entsprechende Software überhaupt nicht selbst veräußere. Hierbei beruft sich der Technologiekonzern auf einen Präzedenzfall des Jahres 1977, bei dem Kartellklagen nur dann zugelassen wurden, wenn Verbraucher durch wettbewerbswidrige Aktionen direkt in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dies gelte nicht, wenn Kunden indirekt betroffen seien, etwa weil höhere Preise lediglich an sie weitergegeben wurden, so die Argumentation der Kalifornier.

Verfassungsrichter äußern Zweifel an Apples Argumentation

Konservative Richter wie Neil Gorsuch bezweifeln indes, ob das gut 40 Jahre alte Urteil im derzeitigen Marktumfeld überhaupt noch relevant sei. Ein weiterer Richter, Brett Kavanaugh, sieht nach eigener Auffassung ebenfalls die Tendenz, dass Kunden aufgrund des Verkaufskonzepts geschädigt würden. Sowohl Gorsuch als auch Kavanaugh sind Verfassungsrichter am Obersten Gericht und wurden beide von US-Präsident Donald Trump nominiert.

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Ein Beitrag von Marco Schnepf.

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