HAMBURG (dpa-AFX) - Im Konflikt zwischen den deutschen Reedern und dem Fiskus um neue Steuerforderungen zeichnet sich keine rasche Lösung ab. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Kollege Philipp Rösler (FDP) im Wirtschaftsressort sind weiter uneins über die Lösung des Problems. Das geht aus einem Briefwechsel der beiden Minister hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Die Forderungen des Fiskus' betreffen Charter-Reeder, die in sogenannten Erlöspools zusammenarbeiten. Dabei werden vereinfacht gesagt die Gewinne unter den Teilnehmern aufgeteilt und somit die Schwankungen der Charter-Raten abgefedert. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Das Bonner Bundeszentralamt für Steuern ist nun zu der Erkenntnis gekommen, dass es sich dabei um eine Versicherung handelt, auf die dementsprechend Versicherungssteuer fällig werde. Den Reedereien wurden Steuerbescheide bis zu sieben Jahre rückwirkend ausgestellt.
Die Steuerforderungen verschärfen die Lage der Reeder, die wegen der niedrigen Fracht- und Charterraten ohnehin seit mehr als vier Jahren in der Krise stecken. Zudem haben sie kaum noch Zugang zu Krediten, weil sich die Banken weitgehend aus der Schiffsfinanzierung zurückziehen.
Während Schäuble in seinem Schreiben an Rösler vom 8. Januar einen Musterprozess vorschlägt, um die unterschiedlichen Auffassungen der Ministerien über die Rechtslage klären zu lassen, sieht Rösler diesen Vorschlag kritisch. Ein solcher Musterprozess werde 'mehrere Jahre beanspruchen, in der die Reeder keine Rechtssicherheit hätten', heißt es in Röslers Antwort an seinen Kabinettskollegen mit Datum von Montag.
Schäuble hatte in seinem Brief, von dem zunächst der Radiosender NDR Info berichtete, zudem geschrieben, es sei 'leider nicht möglich, eine ganze Wirtschaftsbranche von der Versicherungssteuer freizustellen'. Es könnten jedoch Forderungen vorläufig zurückgestellt werden, um einen Abfluss von Liquidität zu vermeiden.
Nach Röslers Ansicht gibt es 'gute Argumente dafür, dass die meisten Erlöspools aufgrund ihrer Ausgestaltung und Zielsetzung (...) nicht versicherungssteuerpflichtig sind'. Die Bundesregierung müsse alles unternehmen, um den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken. Deshalb solle nun die Versicherungssteuerpflicht für Erlöspools noch einmal erörtert werden. Auf Fachebene solle nun rasch eine Lösung gefunden werden, schlägt Rösler vor./egi/rad/DP/stb
Die Forderungen des Fiskus' betreffen Charter-Reeder, die in sogenannten Erlöspools zusammenarbeiten. Dabei werden vereinfacht gesagt die Gewinne unter den Teilnehmern aufgeteilt und somit die Schwankungen der Charter-Raten abgefedert. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Das Bonner Bundeszentralamt für Steuern ist nun zu der Erkenntnis gekommen, dass es sich dabei um eine Versicherung handelt, auf die dementsprechend Versicherungssteuer fällig werde. Den Reedereien wurden Steuerbescheide bis zu sieben Jahre rückwirkend ausgestellt.
Die Steuerforderungen verschärfen die Lage der Reeder, die wegen der niedrigen Fracht- und Charterraten ohnehin seit mehr als vier Jahren in der Krise stecken. Zudem haben sie kaum noch Zugang zu Krediten, weil sich die Banken weitgehend aus der Schiffsfinanzierung zurückziehen.
Während Schäuble in seinem Schreiben an Rösler vom 8. Januar einen Musterprozess vorschlägt, um die unterschiedlichen Auffassungen der Ministerien über die Rechtslage klären zu lassen, sieht Rösler diesen Vorschlag kritisch. Ein solcher Musterprozess werde 'mehrere Jahre beanspruchen, in der die Reeder keine Rechtssicherheit hätten', heißt es in Röslers Antwort an seinen Kabinettskollegen mit Datum von Montag.
Schäuble hatte in seinem Brief, von dem zunächst der Radiosender NDR Info berichtete, zudem geschrieben, es sei 'leider nicht möglich, eine ganze Wirtschaftsbranche von der Versicherungssteuer freizustellen'. Es könnten jedoch Forderungen vorläufig zurückgestellt werden, um einen Abfluss von Liquidität zu vermeiden.
Nach Röslers Ansicht gibt es 'gute Argumente dafür, dass die meisten Erlöspools aufgrund ihrer Ausgestaltung und Zielsetzung (...) nicht versicherungssteuerpflichtig sind'. Die Bundesregierung müsse alles unternehmen, um den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken. Deshalb solle nun die Versicherungssteuerpflicht für Erlöspools noch einmal erörtert werden. Auf Fachebene solle nun rasch eine Lösung gefunden werden, schlägt Rösler vor./egi/rad/DP/stb