Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Keine schnelle Lösung im Steuerstreit mit Reedern in Sicht

Veröffentlicht am 14.01.2013, 18:45
HAMBURG (dpa-AFX) - Im Konflikt zwischen den deutschen Reedern und dem Fiskus um neue Steuerforderungen zeichnet sich keine rasche Lösung ab. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Kollege Philipp Rösler (FDP) im Wirtschaftsressort sind weiter uneins über die Lösung des Problems. Das geht aus einem Briefwechsel der beiden Minister hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Die Forderungen des Fiskus' betreffen Charter-Reeder, die in sogenannten Erlöspools zusammenarbeiten. Dabei werden vereinfacht gesagt die Gewinne unter den Teilnehmern aufgeteilt und somit die Schwankungen der Charter-Raten abgefedert. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Das Bonner Bundeszentralamt für Steuern ist nun zu der Erkenntnis gekommen, dass es sich dabei um eine Versicherung handelt, auf die dementsprechend Versicherungssteuer fällig werde. Den Reedereien wurden Steuerbescheide bis zu sieben Jahre rückwirkend ausgestellt.

Die Steuerforderungen verschärfen die Lage der Reeder, die wegen der niedrigen Fracht- und Charterraten ohnehin seit mehr als vier Jahren in der Krise stecken. Zudem haben sie kaum noch Zugang zu Krediten, weil sich die Banken weitgehend aus der Schiffsfinanzierung zurückziehen.

Während Schäuble in seinem Schreiben an Rösler vom 8. Januar einen Musterprozess vorschlägt, um die unterschiedlichen Auffassungen der Ministerien über die Rechtslage klären zu lassen, sieht Rösler diesen Vorschlag kritisch. Ein solcher Musterprozess werde 'mehrere Jahre beanspruchen, in der die Reeder keine Rechtssicherheit hätten', heißt es in Röslers Antwort an seinen Kabinettskollegen mit Datum von Montag.

Schäuble hatte in seinem Brief, von dem zunächst der Radiosender NDR Info berichtete, zudem geschrieben, es sei 'leider nicht möglich, eine ganze Wirtschaftsbranche von der Versicherungssteuer freizustellen'. Es könnten jedoch Forderungen vorläufig zurückgestellt werden, um einen Abfluss von Liquidität zu vermeiden.

Nach Röslers Ansicht gibt es 'gute Argumente dafür, dass die meisten Erlöspools aufgrund ihrer Ausgestaltung und Zielsetzung (...) nicht versicherungssteuerpflichtig sind'. Die Bundesregierung müsse alles unternehmen, um den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken. Deshalb solle nun die Versicherungssteuerpflicht für Erlöspools noch einmal erörtert werden. Auf Fachebene solle nun rasch eine Lösung gefunden werden, schlägt Rösler vor./egi/rad/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.