DARMSTADT (dpa-AFX) - Die Fluggesellschaften Air Berlin und Condor sind mit ihrer Klage gegen Flugverbote nach der Aschewolke eines ausgebrochenen Vulkans auf Island gescheitert. Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies am Dienstag das Vorgehen gegen die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen ab, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Flugsicherung hatte für etliche Stunden des 25. Mai 2011 für die Flughäfen Berlin, Hamburg und Bremen keine Starterlaubnis erteilt, nachdem Asche des Vulkans Grimsvötn aufgestiegen war.
Bei den Mitteilungen der DFS habe es sich aber nicht um anfechtbare 'Verwaltungsakte' gehandelt, meinte das Gericht, sondern um bloße Mitteilungen. Grundlegende Regelungen habe die vom Bundesverkehrsministerium zuvor erlassene Allgemeinverfügung enthalten. Sie war von den Fluggesellschaften allerdings nicht angefochten worden. (Az: 4 K 922/11.DA)
Nach Auffassung der Airlines Air Berlin und der zum Thomas-Cook-Konzerns gehörenden Condor hatten die Flugverbote keine ausreichende Grundlage gehabt. Sie kündigten an, die schriftliche Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen. Dann erst könne über weitere Schritte entschieden werden.
Der Vulkanausbruch hatte im Mai 2011 zahlreiche Flugzeuge am Boden gehalten. Laut Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol von damals fielen europaweit an drei Tagen rund 900 Flüge aus - etwa jeder 100. Flug. Gut ein Jahr zuvor hatte die Aschewolke des Gletschervulkans Eyjafjallajökull den Flugverkehr in weiten Teilen Europas wochenlang lahmgelegt./jba/DP/jha
Bei den Mitteilungen der DFS habe es sich aber nicht um anfechtbare 'Verwaltungsakte' gehandelt, meinte das Gericht, sondern um bloße Mitteilungen. Grundlegende Regelungen habe die vom Bundesverkehrsministerium zuvor erlassene Allgemeinverfügung enthalten. Sie war von den Fluggesellschaften allerdings nicht angefochten worden. (Az: 4 K 922/11.DA)
Nach Auffassung der Airlines Air Berlin und der zum Thomas-Cook-Konzerns gehörenden Condor hatten die Flugverbote keine ausreichende Grundlage gehabt. Sie kündigten an, die schriftliche Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen. Dann erst könne über weitere Schritte entschieden werden.
Der Vulkanausbruch hatte im Mai 2011 zahlreiche Flugzeuge am Boden gehalten. Laut Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol von damals fielen europaweit an drei Tagen rund 900 Flüge aus - etwa jeder 100. Flug. Gut ein Jahr zuvor hatte die Aschewolke des Gletschervulkans Eyjafjallajökull den Flugverkehr in weiten Teilen Europas wochenlang lahmgelegt./jba/DP/jha