FRANKFURT (DEUTSCHE-BOERSE AG) - 12. Dezember. Peeters diskutiert die Auswirkungen der T (XETRA:DTEGn)-Aktie auf die deutsche Anlegerpsyche.
Es ist kaum zu glauben. Auch nach nunmehr fast 15 Jahren ist das juristische Nachspiel zum sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom (genau genommen eine Umplatzierung von Aktien der bereits seit Jahren an der Börse notierten Gesellschaft) noch nicht abgeschlossen. Nach dem nun gesprochenen Urteil des Bundesgerichtshofs, dem BGH, war der Prospekt für die damalige Transaktion tatsächlich schwerwiegend fehlerhaft, so dass nun zahlreiche Anleger auf Entschädigung hoffen, nachdem das BGH den Fall nun zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt verwiesen hat. Auch wenn der nach der Platzierung eingesetzte Kurssturz sicherlich auch viel mit dem Börsenumfeld und den bis dato vorliegenden, sehr hohen Bewertungen in dem Sektor zu tun hat: Die Falschangaben über den vermeintlichen Verkauf der US-Tochter Sprint, die vereinfacht gesprochen nur in eine andere Konzerneinheit eingebracht wurde, sind schon auf Grund der immensen Beträge, um die es hier geht, nachvollziehbar gravierend. So gesehen hoffen die mehr als 16.000 Anleger, die den Konzern um insgesamt rund 80 Millionen Euro Schadenersatz belangen wollen.