BERLIN (dpa-AFX) - Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) macht wegen des Debakels am Mainzer Hauptbahnhof einem Bericht zufolge Druck auf die Deutsche Bahn. 'Ihnen wird aufgegeben, unverzüglich den sicheren, für die Durchführung des planmäßigen Verkehrs erforderlichen, uneingeschränkten Betrieb des Stellwerkes Mainz wieder aufzunehmen', heißt es in einem dem 'Handelsblatt' (Mittwoch) vorliegenden Bescheid des EBA vom 12. August an die Bahn-Tochter DB Netz AG. Die Bahn-Tochter werde durch den Bescheid verpflichtet, dem Bundesamt 'alle zwei Wochen schriftlich über die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Verhinderung besetzungsbedingter Nutzungseinschränkungen des Stellwerks Mainz zu berichten'.
Die Aufsichtsbehörde reagiert damit auf die anhaltenden Probleme im Stellwerk Mainz. Wegen Personalmangels im Stellwerk müssen dort ganztägig Züge umgeleitet werden. Das EBA rechnet damit, dass 'mit Ausfällen 'weit über den 30. August hinaus gerechnet werden muss'.
Das Behörde kommt laut 'Handelsblatt' zu dem Schluss, dass die DB Netz AG gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen hat. Das Unternehmen sei verpflichtet, das Stellwerk während der planmäßigen Betriebszeiten sicher zu betreiben. Dazu gehöre auch, dass 'genügend und qualifiziertes Person zur Verfügung steht'. Die DB Netz AG habe durch die angeordnete Nutzungseinschränkung des Stellwerk den Bahnbetrieb 'erheblich tangiert'. Ohne Besetzung des Stellwerkes seien 'netzweite Auswirkungen im Personenfernverkehr und im Güterverkehr' zu erwarten./mar/DP/fbr
Die Aufsichtsbehörde reagiert damit auf die anhaltenden Probleme im Stellwerk Mainz. Wegen Personalmangels im Stellwerk müssen dort ganztägig Züge umgeleitet werden. Das EBA rechnet damit, dass 'mit Ausfällen 'weit über den 30. August hinaus gerechnet werden muss'.
Das Behörde kommt laut 'Handelsblatt' zu dem Schluss, dass die DB Netz AG gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen hat. Das Unternehmen sei verpflichtet, das Stellwerk während der planmäßigen Betriebszeiten sicher zu betreiben. Dazu gehöre auch, dass 'genügend und qualifiziertes Person zur Verfügung steht'. Die DB Netz AG habe durch die angeordnete Nutzungseinschränkung des Stellwerk den Bahnbetrieb 'erheblich tangiert'. Ohne Besetzung des Stellwerkes seien 'netzweite Auswirkungen im Personenfernverkehr und im Güterverkehr' zu erwarten./mar/DP/fbr