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Beteiligten im Bonner Cum-Ex-Prozess droht Einziehung von Geldern

Veröffentlicht am 05.02.2020, 12:45
Aktualisiert 05.02.2020, 12:51
© Reuters.  Beteiligten im Bonner Cum-Ex-Prozess droht Einziehung von Geldern
CBKG
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Düsseldorf, 05. Feb (Reuters) - Im Cum-Ex-Strafprozess vor dem Bonner Landgericht droht Banken und Angeklagten eine Einziehung von Gewinnen aus den umstrittenen Geschäften. Die Beteiligten könnten nicht auf eine Verjährung setzen, machte das Gericht einem Sprecher zufolge am Mittwoch klar. Nach derzeitigem Verfahrensstand gelte dies auch für eine Einziehung bei der M.M.Warburg & CO Gruppe.

Der Vorsitzende Richter Roland Zickler hatte die Steuertricks bereits Anfang Dezember in einer ersten Einschätzung als strafbar bezeichnet. Kurz danach kündigte die Privatbank M.M. Warburg an, sich möglichst schnell mit dem Fiskus einigen zu wollen - sie sieht dies aber nicht als Schuldeingeständnis an.

Vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn müssen sich die beiden britischen Händler Martin S. und Nicholas D. verantworten. Sie sollen laut Anklage von 2006 bis 2011 mit Aktiendividenden getrickst und den deutschen Staat um rund 440 Millionen Euro gebracht haben. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall sei grundsätzlich erfüllt, hatte Zickler in seiner ersten Zwischenbilanz des im vergangenen September begonnenen Verfahrens gesagt. Die beiden Angeklagten hatten gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht umfassend ausgesagt. Die Aussagen hatten über das Bonner Verfahren hinaus Folgen: Unter anderem kam es zu Razzien bei der Commerzbank CBKG.DE , gegen Mitarbeiter des Geldinstituts wurden Ermittlungen eingeleitet.

Auch fünf Geldhäuser müssen den Richtern am Landgericht Bonn Rede und Antwort stehen. Laut Zickler handelt es sich dabei neben der Holdinggesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg und deren Tochter Warburg Invest auch um Fondshäuser der französischen Bank Societe Generale SOGN.PA und des US-Instituts BNY Mellon sowie die Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest. Als Ausgleich für den mutmaßlich entstandenen Schaden kann das Gericht Vermögen von den Banken einziehen. Zickler hatte deutlich gemacht, dass dies nach der ersten Bewertung der Kammer geschehen könnte: "Wenn eine rechtswidrige Tat festgestellt ist, muss ein Gericht prüfen, ob der Vorteil abzuschöpfen ist."

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, dem Fiskus entstand ein milliardenschwerer Schaden. Entscheidungen zur Einziehung im Bonner Verfahren könnten auch Auswirkungen auf weitere anstehende Prozesse haben.

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