BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Frankfurter Flughafen sieht der Bund keinen Grund für ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland. Die bisherigen Länderregelungen nach den regionalen Gegebenheiten hätten sich bewährt, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Mittwoch in Berlin.
Deutschland brauche ein leistungsfähiges Verkehrssystem, zu dem auch die Flughäfen gehörten. Es gelte aber, mit Beteiligung der Bürger bestmögliche Lösungen zu finden, die Wirtschaftlichkeit und Lärmschutz vereinen. 'Beides sind zwei Seiten derselben Medaille.'
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe nicht, machte der Sprecher deutlich. Das Thema Fluglärm soll Ende Mai auch bei einem Treffen von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit Branchenvertretern angesprochen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge gekippt. Demnach sollten durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr am größten deutschen Flughafen erlaubt sein./sam/DP/she
Deutschland brauche ein leistungsfähiges Verkehrssystem, zu dem auch die Flughäfen gehörten. Es gelte aber, mit Beteiligung der Bürger bestmögliche Lösungen zu finden, die Wirtschaftlichkeit und Lärmschutz vereinen. 'Beides sind zwei Seiten derselben Medaille.'
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe nicht, machte der Sprecher deutlich. Das Thema Fluglärm soll Ende Mai auch bei einem Treffen von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit Branchenvertretern angesprochen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge gekippt. Demnach sollten durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr am größten deutschen Flughafen erlaubt sein./sam/DP/she