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Bundesregierung bringt WLAN-Gesetz auf den Weg

Veröffentlicht am 12.03.2015, 10:21
Aktualisiert 12.03.2015, 10:24
© Reuters.  Bundesregierung bringt WLAN-Gesetz auf den Weg

BERLIN (dpa-AFX) - In Cafés, Restaurants, Flughäfen, Hotels und anderen öffentlichen Gebäuden in Deutschland sollen die Betreiber künftig leichter ein öffentliches WLAN anbieten können. Das sieht ein am Donnerstag veröffentlichter Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Cafébesitzern oder Hoteliers drohen bisher teure Abmahnungen, falls Nutzer über den angebotenen Internetzugang urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen. Mit dem WLAN-Gesetz sollen Anbieter eines öffentlichen Netzes mehr Rechtssicherheit erhalten.

"Das wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtern", erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). In Deutschland war die Haftung für Gesetzesverstöße in einem öffentlichen WLAN bislang nicht klar geregelt. Im Telemediengesetz ist zwar festgelegt, dass Internetprovider wie die Telekom nicht dafür geradestehen müssen, wenn ihre Kunden im Netz illegale Dinge tun. Für Privatleute hingegen gilt die sogenannte "Störerhaftung". Für Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge - etwa in Cafés - war das bislang nicht klar geregelt. Viele Experten sehen darin auch die Ursache, dass es in Deutschland im internationalen Vergleich nur wenige öffentliche WLAN-Zugänge gibt. Die Erleichterungen des neuen WLAN-Gesetzes betreffen allerdings nicht private Anbieter von öffentlichen Netzwerken. Der Netzverein Digitale Gesellschaft kritisierte, den privaten Betreibern würden "praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie auch in Zukunft ihr WLAN nicht für die Allgemeinheit öffnen werden".

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