BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will das so genannte Carsharing mit Privilegien wie besonderen Parkplätzen fördern. "Ein Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von Carsharing-Fahrzeugen wird derzeit erarbeitet", teilte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums am Samstag in Berlin mit und bestätigte damit Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ/Samstag). Inhalte des Gesetzes und ein konkreter Zeitplan stehen laut Ministerium aber noch nicht fest.
"Wir wollen die Mobilität der Zukunft fördern", sagte der SPD-Fraktionsvize Sören Bartol der Deutschen Presse-Agentur. Carsharing reduziere den Verkehr in den Innenstädten. "Wir wollen, dass Kommunen endlich Rechtssicherheit bekommen und extra Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen können." Denkbar sei eine Vergabe durch Ausschreibung in den Kommunen an entsprechende Carsharing- Anbieter. "Das muss bundesweit einheitlich im Straßenverkehrsrecht geregelt werden", so Bartol.
"Carsharing" bedeutet wörtlich "Autoteilen". Die Grundidee: Ein Auto steht den größten Teil des Tages ungenutzt herum, während sich beim Carsharing mehrere Nutzer einen Wagen teilen können. Gemessen am gesamten Autogeschäft ist Carsharing zwar ein Nischenmarkt - allerdings mit kräftigen Wachstumsraten. Etwa 150 Anbieter sind nach früheren Expertenschätzungen am Start, auch Autohersteller mischen mit. Der Bundesverband Carsharing geht von mehr als einer Million Nutzer aus.
Die FAZ zitierte eine interne Vorhabenliste der Bundesregierung: "Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für die Vernetzung der Verkehrsträger und für einen nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr. ... Mit den geplanten Regelungen zum Carsharing sollen diese Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert werden."
Mit dem Gesetz solle die Grundlage geschaffen werden, um Parkplätze für Carsharing-Autos rechtssicher ausweisen zu können. In der Praxis könnten die Kommunen dann Stellplätze festlegen mit einem Verkehrszeichen ähnlich dem für Taxi-Haltestände. "Zudem soll es den Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren bei diesen Fahrzeugen zu verzichten", heißt es laut "FAZ" in dem Vorhaben-Papier weiter. Die Regelungen sollten einheitlich im ganzen Bundesgebiet gelten.