Frankfurt (Reuters) - Das Bundesverwaltungsgericht hat für das mit Spannung erwartete Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Pkw einen Verhandlungstermin angesetzt.
Am 22. Februar 2018 wird im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Nordrhein-Westfalen verhandelt und womöglich schon entschieden, wie aus der Terminübersicht des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervorgeht. Zu klären sei, ob Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts überhaupt möglich sind, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 auf die Klage der DUH hin entschieden, dass der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt um Fahrverbote ergänzt werden müsste, damit die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid eingehalten werden. Die Landesregierung legte mit Einverständnis der DUH Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, um die bundesweit wichtige Frage höchstrichterlich klären zu lassen[AZ: BVerwG 7 C 26.16].