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Bundesweite Razzia wegen Cum-Ex-Geschäften

Veröffentlicht am 11.04.2019, 11:39
© Reuters. The skyline of banking district is photographed in Frankfurt

Frankfurt (Reuters) - Auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt haben Ermittler am Dienstag bundesweit 19 Wohnungen und Geschäftsräume wegen vermuteter Tricksereien bei Aktiengeschäften ("Cum-Ex") durchsucht.

Die Ermittlungen in den drei Verfahren richten sich derzeit gegen sieben Beschuldigte, denen schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Zusammen sollen sie einen Steuerschaden von 51 Millionen Euro verursacht haben. An der Razzia in Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern waren etwa 170 Steuerfahnder und elf Staatsanwälte beteiligt.

© Reuters. The skyline of banking district is photographed in Frankfurt

Bei "Cum-Ex" ließen sich Anleger einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe ihrer Bank mindestens zwei Mal erstatten. Dadurch sind dem Fiskus in Deutschland laut Bundesfinanzministerium mehr als fünf Milliarden Euro entgangen, bevor die Gesetzeslücke 2012 geschlossen wurde. Allein die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt inzwischen in zehn Verfahrenskomplexen, der vermutete Steuerschaden beläuft sich inklusive der nun hinzugekommenen Fällen auf mehr als 810 Millionen Euro.

Eines der neuen Ermittlungsverfahren richtet sich nach Behördenangaben gegen drei Beschuldigte im Alter von 46, 51 und 53 Jahren. Der 46-jährige Hauptbeschuldigte soll dabei in den Jahren 2007 bis 2011 mit Cum-Ex-Geschäften einen Steuerschaden von 42,7 Millionen Euro verursacht haben. Eine 53-jährige Frau und ein 51-jähriger Mann sollen 2007 bis 2008 als ehemalige Mitarbeiter eines Kreditinstituts dem Hauptbeschuldigten Beihilfe geleistet haben. Bei den beiden anderen neuen Ermittlungsverfahren geht es um kleinere Summen: Hier stehen ein Steuerschäden von 5,5 Millionen und 2,6 Millionen Euro im Raum.

Steuerexperten hatten Cum-Ex-Geschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet, seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhinterziehung. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu bislang nicht. Allerdings könnte in Deutschland ein erster Musterprozess starten. Sowohl beim Landgericht Bonn[nL8N21L40F] als auch beim Landgericht Wiesbaden[nL5N1ST2ZN] sind Anklagen anhängig, die in Deutschlands erstes Strafverfahren im Cum-Ex-Skandal münden können. Die Gerichte müssen aber noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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