Rund um sein StreamOn-Angebot musste die Telekom zuletzt vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken. Nach einer Beschwerde der Bundesnetzagentur entschied das Veraltungsgericht in Köln zuletzt, dass die Telekom in einigen Dingen nachbessern muss. Gefordert wird unter anderem, die Streams, welche nicht auf das Datenvolumen des Nutzers angerechnet werden, auch in HD anzubieten.
Die Telekom weigerte sich bisher, die geforderten Änderungen durchzusetzen und hielt an dem Dienst in der bisherigen Form fest. Gegen die letzte Entscheidung wollte das Unternehmen in Berufung gehen. Das lässt die Bundesnetzagentur aber offenbar nicht einfach auf sich sitzen. Kürzlich forderte diese erneut die Telekom zur Änderung von StreamOn auf und drohte mit einer Strafzahlung von 200.000 Euro, sollten die Änderungen nicht zügig durchgesetzt werden.
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Ein Beitrag von Leonhard Kringel.
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