Mitte Oktober 2014 hatte die EU-Kommission die Deutsche Telekom (DE:DTEGn) und deren slowakische Tochter „Slovak Telekom“ zu einer Geldstrafe verdonnert. Der Grund: Die Kommission sah es als erwiesen an, dass die beiden Unternehmen in der Slowakei zwischen 2005 und 2010 mittels unfairer Preise Rivalen aus dem Markt gedrängt haben.
Die Kommission hatte dem größten europäischen Telekommunikationsanbieter damals eine Geldbuße in Höhe von rund 31 Millionen Euro auferlegt. Neben der ausschließlich für den Mutterkonzern bestimmten Strafe hatte die EU-Behörde auch noch eine gemeinschaftliche Geldbuße für den Dax-Konzern und dessen Tochter in Höhe von 38,8 Millionen verhängt. Gegen beide Beschlüsse erhob die Telekom gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft Klage beim Gericht der Europäischen Union.
Teilerfolg für die Telekom
Dieses ist nun offenbar dem Ansinnen der Kläger teilweise gefolgt, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag mitteilte. Demnach hat das EU-Gericht die Telekom-Einzelstrafe auf etwa 19 Millionen Euro reduziert. Die gesamtschuldnerisch verhängte Geldbuße wurde indes nur um rund 800.000 Euro herabgesetzt.
Laut Richterspruch sei die Berechnung der Summe zumindest bei der Einzelstrafe fehlerhaft gewesen, da die Kommission den Umsatz der Deutschen Telekom in nicht korrekter Weise zur Berechnung der Geldbuße miteinbezogen habe. Bei der Höhe der anderen, gesamtschuldnerisch verhängten Strafe folgte das Gericht größtenteils der EU-Kommission, setzte aber die Bußgeldhöhe wegen mangelnder Beweisführung von Seiten des europäischen Exekutivorgans marginal herab.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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