Berlin/Frankfurt, 07. Okt (Reuters) - Die Bundesregierung will den Garantiezins für die meisten Lebensversicherer abschaffen. Für alle größeren Versicherer soll der sogenannte Höchstrechnungszins künftig nicht mehr gelten, wie aus einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium hervorgeht, der Reuters am Mittwoch vorlag. "Für diese Unternehmen wird darauf verzichtet, für das Neugeschäft einen Höchstrechnungszins vorzugeben", heißt es in der Begründung des Entwurfs für ein Bündel von Rechtsverordnungen, mit denen das neue Versicherungsaufsichtsgesetz umgesetzt wird. Diese soll 2016 in Kraft treten. Für bestehende Verträge soll alles beim Alten bleiben.
Der Garantiezins von 1,25 Prozent soll im Neugeschäft künftig nur noch für wenige kleine Versicherer gelten, die nicht dem EU-Regelwerk "Solvency II" unterliegen, das vom 1. Januar 2016 an gilt. Alle andere können den Garantiezins beliebig festlegen, so lange sie sich an die "Solvency II"-Anforderungen halten, die den Kapitalbedarf der Lebensversicherer stärker an dem Risiko bemisst, das sie mit ihren Verpflichtungen eingehen. Lebenslange Garantien, wie sie jahrzehntelang üblich waren, müssen danach stärker mit Eigenkapital unterlegt werden.
Immer mehr Lebensversicherer wenden sich daher von Rentenversicherungen mit langfristigen Garantien ab. Auch der unangefochtene Branchenprimus Allianz Leben ALVG.DE rechnet angesichts niedriger Zinsen mit einer nachlassenden Nachfrage nach klassischen Policen, weil diese weniger Rendite abwerfen. ID:nL8N1252EY
Der Garantiezins ist der maximale Zinssatz auf das eingezahlte Kapital, den die Versicherer ihren Kunden über die ganze Laufzeit des Vertrages fest versprechen dürfen. Er wurde bisher verbindlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. In den 1990er Jahren hatte er bei bis zu vier Prozent gelegen. Lebensversicherer haben wegen der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt aber zunehmend Probleme, die Rendite zu erwirtschaften, die sie ihren Kunden in der Vergangenheit versprochen haben.