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EU-Entscheidung zu Milliarden-Steuervorteilen für Apple in Irland erwartet

Veröffentlicht am 30.08.2016, 10:23
Die EU-Kommission gibt am Dienstag voraussichtlich ihre Entscheidung zu möglicherweise unzulässigen Steuervorteilen für den Handy- und Computerkonzern Apple in Irland bekannt. (Photo GABRIELLE LURIE. AFP)
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Die EU-Kommission gibt am Dienstag voraussichtlich ihre Entscheidung zu möglicherweise unzulässigen Steuervorteilen für den Handy- und Computerkonzern Apple in Irland bekannt. (Photo GABRIELLE LURIE. AFP)

Die EU-Kommission gibt am Dienstag ihre Entscheidung zu möglicherweise unzulässigen Steuervorteilen für den Handy- und Computerkonzern Apple (NASDAQ:AAPL) in Irland bekannt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kündigte an, am Mittag (12.00 Uhr) vor die Presse zu treten. Aus EU-Kreisen hieß es, dabei werde die Entscheidung zu Apple erwartet. Es könne dabei für den US-Konzern um Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe gehen.

Brüssel prüft in dem Fall seit Jahren den Verdacht, dass eine Vereinbarung mit der irischen Regierung Apple zu Lasten der Konkurrenz begünstigt. Sieht die Kommission dies bestätigt, könnte sie Irland auffordern, ungerechtfertigte Steuervorteile für den iPhone-Bauer zurückzufordern - und dies über viele Jahre. Es sei noch unklar, wie hoch die Nachforderungen sein könnten, hieß es am Dienstagvormittag aus EU-Kreisen. "Es könnten Milliarden sein."

Apple-Chef Tim Cook hatte bereits Mitte August angekündigt, bei einer Entscheidung gegen sein Unternehmen in Berufung zu gehen. Ähnlich äußerte sich am Wochenende die irische Regierung. Sie weist zurück, dass Apple illegale Staatsbeihilfen bekommen hat, um den Konzern nach Irland zu locken. Der Technologiekonzern hat dort rund 6000 Mitarbeiter.

Die Kommission geht seit mehreren Jahren verstärkt gegen unfairen Steuerwettbewerb in der EU vor, bei dem einzelne Unternehmen von Mitgliedstaaten begünstigt werden. Sie erklärte im vergangenen Jahr bereits ähnliche Deals der Niederlande mit der Kaffeehauskette Starbucks und Luxemburgs mit dem Autobauer Fiat-Chrysler für illegal und verlangte Steuernachzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe. Beide Länder haben Berufung gegen die Entscheidung Brüssels eingelegt.

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