Investing.com -- Die Europäische Kommission hat am Freitag grünes Licht für Nvidias Übernahme des israelischen Unternehmens Run:ai gegeben. Damit ist ein wesentliches regulatorisches Hindernis für den Deal aus dem Weg geräumt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme keine Bedrohung für den Wettbewerb darstellt.
Die Entscheidung der Kommission basiert auf der Einschätzung, dass Nvidia (NASDAQ:NVDA), ein führendes Unternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz, weder die Möglichkeit noch den Anreiz hätte, die Kompatibilität seiner begehrten Grafikprozessoren (GPUs) mit der Software von Konkurrenten zu beeinträchtigen. Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union hatten sich den 20.12.2023 als Frist gesetzt, um zu entscheiden, ob sie den Deal genehmigen oder eine umfassende Untersuchung einleiten.
Nvidia, ein bedeutender Chiphersteller, steht in diesem Jahr unter verstärkter Beobachtung globaler Kartellbehörden. Diese sind bestrebt zu verhindern, dass eine kleine Anzahl etablierter Technologiegiganten aufkommende Technologien dominiert und potenzielle Wettbewerber verdrängt.
Nvidias im April angekündigte Übernahme von Run:ai geriet in den Fokus der EU, nachdem italienische Regulierungsbehörden den Fall an die Kommission verwiesen hatten. Dieser Verweis erfolgte unter Nutzung eines rechtlichen Instruments, das europäische Regulierungsbehörden einsetzen, um sogenannte Killer-Akquisitionen zu prüfen, die unter den üblichen Schwellenwerten für Fusionsuntersuchungen liegen.
Die EU-Wettbewerbshüter untersuchten, ob der Deal Auswirkungen auf die Versorgung mit diskreten GPUs für Rechenzentren und den Markt für GPU-Orchestrierungssoftware haben würde. Die Behörde stellte fest, dass Run:ai derzeit keine bedeutende Position im Markt für Orchestrierungssoftware innehat. Zudem wurde betont, dass Kunden weiterhin Zugang zu den Diensten von Run:ais Konkurrenten hätten oder ihre eigene Software intern entwickeln könnten.
Diese Übersetzung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Nutzungsbedingungen.