Der Konflikt schwelt schon seit Monaten – und es geht um Milliarden. In einem Urteil vom März dieses Jahres wurde der russische Energiekonzern Gazprom (MCX:GAZP) durch ein Stockholmer Schiedsgerichts dazu verpflichtet, rund 2,6 Milliarden US-Dollar als Schadensersatz für nicht gelieferte Gasmengen an den ukrainischen Energiekonzern Naftogaz zu zahlen. Ein Stockholmer Berufungsgericht hatte das Urteil zwischenzeitlich ausgesetzt, im September die Aussetzung jedoch wieder zurückgenommen. Laut internationaler Medienberichte hat Naftogaz nun den nächsten Anlauf genommen, an seine Forderungen einzutreiben.
Zahlungen offenbar an Schweizer Gerichtsvollzieher
Auf Betreiben von Naftogaz habe das Zuger Kantonalgericht den Gesellschaften „Nord Stream AG“ und „Nord Stream 2 AG“ verboten, Zahlungen an ihren Mutterkonzern Gazprom zu leisten, berichtet unter anderem der Branchendienst energate messenger. Es handele sich demnach um vorläufige einstweilige Maßnahmen. Nach Angaben von Gazprom würden in der Folge alle Zahlungen an Gerichtsvollzieher in der Schweiz erfolgen, heißt es bei der staatlichen ukrainischen Nachrichtenagentur Ukrinform.
Weiterer Anhörungstermin Ende November
Die Maßnahme ist offenbar Teil der fortgesetzten Pfändungsversuche durch Naftogaz. Das ukrainische Unternehmen hatte nach dem Aufhebungsbeschluss im September angekündigt, seine Zwangsvollstreckungen gegen Gazprom fortzusetzen. Der russische Konzern hingegen ließ mitteilen, dass er „seine Interessen weiterhin mit allen möglichen Mitteln aus den bestehenden Rechtsvorschriften verteidigen wird“. Laut der Berichte ist ein weiterer Anhörungstermin am Stockholmer Gericht für den 27. November vorgesehen.
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Ein Beitrag von Achim Graf.