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Gen-Soja-Gegner scheitern vor Europäischem Gerichtshof

Veröffentlicht am 12.09.2019, 11:04
Aktualisiert 12.09.2019, 11:11
© Reuters.  Gen-Soja-Gegner scheitern vor Europäischem Gerichtshof

Frankfurt, 12. Sep (Reuters) - Gentechnisch veränderte Sojabohnen von Monsanto (NYSE:MON) dürfen in der Europäischen Union weiterhin in Lebensmittel und Tierfutter verwendet werden. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage von drei Nichtregierungsorganisationen gegen die EU-Zulassung einer gentechnisch veränderten Sojabohne der Bayer BAYGn.DE -Tochter Monsanto in Lebens- und Futtermitteln zurück. Die NGOs scheiterten damit in letzter Instanz, nachdem sie bereits einen langen Rechtsweg zurückgelegt hatten.

Die EU-Kommission hatte 2012 den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die das Gen-Soja von Monsanto enthalten, genehmigt. Dieser Zulassung war eine positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorausgegangen, die zu dem Schluss kam, dass diese Sojabohnensorte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt genauso sicher sei wie herkömmliche Sojabohnen.

Dagegen waren die drei NGO TestBioTech, European Network of Scientists for Social und Environmental Responsability und Sambucus vorgegangen und beantragten bei der Kommission, die Zulassung noch einmal zu überprüfen. Diese hielt daran aber fest, worauf die NGO bereits beim Gericht der Europäischen Union Klage erhoben hatte - allerdings erfolglos.

In Deutschland findet derzeit zwar kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen statt. Es gibt in der EU aber rund 60 Importzulassungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ist der überwiegende Teil der jährlichen EU-Sojaimporte von insgesamt rund 35 Millionen Tonnen gentechnisch verändert. In Deutschland werden diese Agrarrohstoffe überwiegend für Futtermittel verwendet, die als "genetisch verändert" zu kennzeichnen sind. Lebensmittel, die als "genetisch verändert" gekennzeichnet werden müssen, gibt es dem Ministerium zufolge dagegen hier zu Lande äußerst selten.

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(Reporterin: Patricia Weiß, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1232 oder 030-2888 5168.)

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