Frankfurt (Reuters) - Als nächste deutsche Großstadt muss nun auch Mainz womöglich ein Fahrverbot für ältere Dieselautos einführen.
Das Verwaltungsgericht Mainz gab am Mittwoch einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Luftreinhalteplan für Mainz statt. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt müsse spätestens ab September 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen, wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht mit anderen Maßnahmen im ersten Halbjahr eingehalten werden könne, urteilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch. Der Luftreinhalteplan für Mainz muss demnach bis April einschließlich der Option Fahrverbote aktualisiert sein.
In der von der DUH ausgelösten Klagewelle, mit der die Umweltlobby die Einhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid durchsetzen will, wurden zuvor bereits Aachen, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart zu Dieselfahrverboten verurteilt. Die DUH erklärte, in Mainz gehe es bei Mainz um die Einhaltung des Limits von 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft im gesamten Stadtgebiet. Die achte Gerichtsentscheidung zur Einführung von Fahrverboten für die Selbstzünder zeige, dass die Dieselpolitik der Bundesregierung gescheitert sei, erklärte DUH-Chef Jürgen Resch. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass der jüngste Diesel-Umrüstplan der Bundesregierung keinen messbaren Effekt für bessere Luftqualität habe.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar in einem Grundsatzurteil zu Düsseldorf und Stuttgart entschieden, dass Fahrverbote für Diesel-Pkw in Großstädten zur Luftreinhaltung zulässig sind, aber Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Die Gerichte beschränkten ihren Bann deshalb auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-5 und älter. Unter dem Druck der Gerichtsurteile hatte die Bundesregierung vor Kurzem ein Maßnahmenpaket mit der Autoindustrie ausgehandelt, wonach die Hersteller Dieselbesitzern Umtauschprämien in 14 besonders belasteten Regionen gewähren, wenn sie schadstoffärmere Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen. Umstritten blieb eine obligatorische Kostenbeteiligung der Autobauer an einer Hardware-Nachrüstung.