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Gericht weist Klage von ThyssenKrupp gegen Ex-Manager zurück

Veröffentlicht am 14.01.2014, 15:09
ESSEN (dpa-AFX) - Das Arbeitsgericht Essen hat Schadenersatzklagen des ThyssenKrupp-Konzerns gegen einen früheren Manager des Unternehmens zurückgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Schienenkartell hatte der Essener Konzern von dem ehemaligen Bereichsvorstand Uwe Sehlbach Schadenersatz in Höhe von 193 Millionen Euro verlangt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des 'Handelsblatt'. Insgesamt wurden nach Angaben von ThyssenKrupp drei gleichlautende Klagen für verschiedene Konzerngesellschaften eingereicht. (AZ 1CA 3569/12, 1CA 657/13, 1CA 658/13). Sehlbach wies die den Klagen zugrunde liegenden Vorwürfe auf Anfrage zurück.

Die schriftlichen Urteilsgründe sollen nach Angaben des Gerichts erst in einigen Wochen vorgelegt werden. Bis dahin wolle das Unternehmen keine weitere Stellungnahme zu dem Verfahren abgeben, teilte ThyssenKrupp auf Anfrage mit. Das Unternehmen werde die Einlegung möglicher Rechtsmittel jedoch sorgfältig prüfen. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung erscheine eine Berufung 'sehr wahrscheinlich', hieß es.

Das Bundeskartellamt hatte für das Schienenkartell Bußgelder in Höhe von insgesamt 191 Millionen Euro gegen ThyssenKrupp verhängt. Daneben hatte sich der Industriekonzern mit der Deutschen Bahn auf einen millionenschweren Schadenersatz wegen verbotener Preisabsprachen bei der Lieferung von Schienen verständigt. Die beteiligten Hersteller haben sich nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden mindestens ein Jahrzehnt lang abgesprochen und zu hohe Preise berechnet. Im Zusammenhang mit dem Schienenkartell seien noch weitere Schadenersatzverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter anhängig, sagte ein ThyssenKrupp-Sprecher./uta/DP/edh

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