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Google lässt sich von Verlagen Veröffentlichungsrecht bestätigen

Veröffentlicht am 21.06.2013, 16:19
BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere unentgeltliche Verwendung von Verlagsinhalten bei Google News bestätigen. Mit dem neu eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, mitzuteilen, 'ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen', erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in einem Blogpost am Freitag. 'Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage', sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck.

Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur die Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger mit ihren Inhalten auf Google News auf. Die Verlagsinhalte werden allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. So können Inhaber von Websites über technische Anweisungen in der Datei robots.txt oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht.

Das Leistungsschutzrecht (LSR) erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Weltweit wertet Google für sein News-Angebot rund 50 000 Verlagsangebote und Blogs aus, darunter mehrere hundert Sites aus Deutschland. Auf Google News werden von ausgewählten Artikeln in einem 'Snippet' die Überschrift, ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt. Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im Leistungsschutzrecht ist von 'einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten' die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst auf eine exakte Definition des frei verfügbaren Zitat-Umfangs in Zahlen verzichtet.

Google-Manager Rabenstein betonte, die digitale Zukunft stelle viele Wirtschaftszweige vor neue Herausforderungen und Möglichkeiten. 'Die Nachrichtenbranche zählt dazu.' Google habe während der Diskussionen über das Leistungsschutzrecht stets klargemacht, dass der Konzern weiter mit Verlagen gemeinsam an Lösungen arbeiten wolle. 'Wir sind davon überzeugt, dass wir Verlage am besten unterstützen, indem wir Millionen von Lesern auf ihre Seiten weiterleiten, indem wir ihre Inhalte im Netz sichtbarer und leichter auffindbar machen und indem wir den Verlagen über unsere Werbetools und Dienste helfen, Geld mit ihren Inhalten zu verdienen.'/chd/DP/she

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