📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

Hamburger Gasverbraucher klagen erfolgreich gegen Preiserhöhungen

Veröffentlicht am 29.04.2013, 20:07
HAMBURG (dpa-AFX) - Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich Hamburger Gaskunden mit ihren Sammelklagen gegen Preiserhöhungen des Versorgungsunternehmens Eon Hanse endgültig durchgesetzt. Das Unternehmen lässt in zwei Verfahren sowohl seine Revision beim Bundesgerichtshof als auch eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg fallen, teilte die Eon Hanse Vertrieb GmbH am Montag in München mit. Gleichzeitig kritisierte Eon Hanse die Hamburger Gerichte: Sie hätten sich auf den rein formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert. 'Die Preise von Eon Hanse waren und sind angemessen', sagte eine Sprecherin. Für Rückzahlungen sehe der Konzern keine Grundlage.

Die Verfahren reichen zurück bis ins Jahr 2005, als 55 Eon-Kunden nach einer Serie von Preiserhöhungen mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale vor Gericht zogen. In dem bundesweit stark beachteten Prozess sollte geklärt werden, ob die Preiserhöhungen des Energieversorgers angemessen sind. Im Laufe des Prozesses entdeckten die Richter jedoch, dass die Vertragsklausel, mit der Eon Hanse die Erhöhungen begründete, zu unbestimmt war. In der jahrzehntelang verwendeten Formulierung stand lediglich, Eon Hanse sei berechtigt, die Preise an die Entwicklungen auf dem Wärmemarkt anzupassen. Das sei zu wenig, befanden die Richter. Damit seien alle Preisänderungen unwirksam. Diese Rechtsprechung setzte sich durch.

Die zweite Sammelklage von Ende 2009 zielte darauf ab, dass Eon Hanse rund 75.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen an 55 Kunden zurückzahlen sollte. Die Hamburger Verbraucherzentrale begrüßte die juristische Kapitulation des Energieversorgers. 'Damit könnten sich auch diejenigen Verbraucher zu viel gezahltes Geld wiederholen, die nur unter Protest gezahlt haben', sagte Geschäftsführer Günter Hörmann. Das betreffe allein 50 000 Eon-Hanse-Kunden. Weitere 5000 hätten die erhöhten Preise gar nicht gezahlt, sie müssten nun nicht nachzahlen.

Ob Kunden mit Altverträgen die Mühe einer Klage gegen den Energiekonzern auf sich nehmen wollten, sei aber fraglich. Es gehe jeweils um Beträge um die 1000 Euro. Seit 2009 enthalten die Gasverträge von Eon Hanse neue Preisklauseln, die juristisch nicht anfechtbar sind./egi/DP/he

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.