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Heckler & Koch gewinnt Prozess um Sturmgewehr G36

Veröffentlicht am 02.09.2016, 15:19
© Reuters. A French gendarme of the PSIG (the surveillance and intervention patrols of the gendarmerie) holds an HK G36 assault rifle as he trains in Bordeaux

Frankfurt (Reuters) - Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat im Streit mit Heckler & Koch über das Sturmgewehr G36 vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Die Bundeswehr könne keinen Schadenersatz für die von ihr als mangelhaft kritisierte Waffe geltend machen, urteilte das Landgericht Koblenz am Freitag. Das Gewehr weiche nicht negativ von der 2013 vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit ab, erklärte das Gericht. Die Bundesregierung kündigte an, voraussichtlich in Berufung zu gehen. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin.

Experten hatten unter extremen Bedingungen mangelnde Treffgenauigkeit der Waffe bei hohen Außentemperaturen und in fordernden Gefechtssituationen festgestellt. Danach sinkt die Treffgenauigkeit des G36 auf sieben Prozent, wenn sich die Temperatur um 30 Grad erhöht. Die Bundeswehr verlangte deshalb von dem Hersteller aus dem schwäbischen Oberndorf Schadenersatz in einstelliger Millionenhöhe für fast 4000 Gewehre. Die Waffenschmiede klagte daraufhin gegen das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz auf eine Feststellung, dass kein Schadenersatzanspruch besteht.

Das Gericht fällte kein Urteil darüber, ob die technischen Mängel des G36 bestehen oder nicht. Es erklärte jedoch, es liege kein Mangel vor, durch den die Gewehre nicht für die vertragsgemäße Verwendung geeignet wären. Zur Bewertung der Verträge aus dem Jahr 2013 seien die Ergebnisse der Untersuchungen außerdem nicht relevant. Denn diese seien erst 2014 eingeleitet worden und bis heute nicht abgeschlossen.

WAFFE NICHT FÜR BUNDESWEHR ENTWICKELT

© Reuters. A French gendarme of the PSIG (the surveillance and intervention patrols of the gendarmerie) holds an HK G36 assault rifle as he trains in Bordeaux

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Gewehr zum Zeitpunkt der ersten Auswahlverfahren 1993 bis 1995 schon am Markt war. Die Kaufverträge hätten keine Entwicklung für die besonderen Bedürfnisse der Bundeswehr verlangt. Heckler & Koch wies den Vorwurf von Mängeln stets zurück und erklärte, die Waffe erfülle vollständig die 1996 von der Bundeswehr geforderten Fähigkeiten. Dem Gericht zufolge wurden die Verträge in den Folgejahren trotz veränderter Anforderungen etwa durch den Afghanistan-Einsatz nicht geändert.

Verteidigungsministerin von der Leyen entschied im vergangenen Jahr, wegen der ungenügenden Treffgenauigkeit das G36 auszumustern. Das Vergabeverfahren für ein Nachfolge-Sturmgewehr soll mit einer internationalen Ausschreibung noch dieses Jahr beginnen. Auch Heckler & Koch will ein Angebot abgeben, wie was Unternehmen mitteilte. Mit einer Entscheidung für ein neues Modell wird 2018 gerechnet, mit der Auslieferung der ersten Waffen ab 2020.

Heckler & Koch hatte im Zusammenhang mit dem G36 im Juni bereits einen Erfolg vor Gericht gegen die Bundesregierung erzielt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nicht länger die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung für Bau- und Ersatzteile des G36 zur Produktion in Saudi-Arabien hinauszögern darf. Das Bafa werde den Antrag jedoch ablehnen, hieß es dazu aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums.

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