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HSH-Verfahren endet mit Geldbuße gegen Ex-Chef Nonnenmacher

Veröffentlicht am 06.06.2019, 10:15
Aktualisiert 06.06.2019, 10:20
© Reuters. Nonnenmacher, former chief executive of German bank HSH Nordbank, attends the announcement of sentence in his trial at a courtroom of a Hamburg court

Frankfurt (Reuters) - Das Verfahren gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher und vier Ex-Vorstände wegen verlustreicher Geschäfte vor der Finanzkrise wird gegen Geldauflage eingestellt.

© Reuters. Nonnenmacher, former chief executive of German bank HSH Nordbank, attends the announcement of sentence in his trial at a courtroom of a Hamburg court

Die Manager zahlten Geldbußen von insgesamt 4,85 Millionen Euro, wie das Hanseatische Oberlandesgericht am Donnerstag mitteilte. Davon entfielen 1,5 Millionen Euro auf Nonnenmacher. Ein sechster Ex-Vorstand stimmte einer Geldbuße von 1,5 Millionen Euro nicht zu und muss sich daher ab Mitte August erneut vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 die Freisprüche des Hamburger Landgerichts für die ehemaligen HSH-Vorstände aufgehoben.

In dem Verfahren ging es um ein kompliziertes Geschäft, mit dem die HSH 2007 ihre Bilanz entlasten wollte. Tatsächlich holte sich die Bank mit dieser umstrittenen "Omega"-Transaktion aber zusätzliche Risiken ins Haus, die sie beinahe in die Pleite getrieben hätten. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein mussten die HSH letztlich mit einem milliardenschweren Rettungspaket vor dem Aus retten. Auf Druck der EU verkauften sie die Bank schließlich 2018 für rund eine Milliarde Euro an Finanzinvestoren um Cerberus und JC Flowers. Diese nannten das Institut inzwischen in Hamburg Commercial Bank (HCOB) um.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 die Freisprüche des Hamburger Landgerichts gegen Nonnennmacher und seine fünf ehemaligen Vorstandskollegen aufgehoben. Das Landgericht Hamburg hatte die Pflichtverletzungen für nicht gravierend genug gehalten - der BGH sah das anders. Auch eine unrichtige Zwischenbilanz der HSH sowie die Verantwortung von Nonnenmacher - damals Finanzchef - und dem ehemaligen Kapitalmarktvorstand sollte nach Ansicht des BGH nochmals gerichtlich geprüft werden.

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