BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesfinanzministerium hofft, dass das Bundesverfassungsgericht so schnell wie möglich über die Klagen gegen den ESM entscheidet. Ministeriumssprecher Martin Kotthaus sagte am Mittwoch in Berlin, sein Haus hoffe auf eine schnelle Entscheidung, weil die Märkte darauf schauten. Eine schnelle Entscheidung würde zur Beruhigung beitragen. Gleichwohl müsse jetzt abgewartet werden, bis das Gericht entscheide.
Kotthaus machte deutlich, dass derzeit 'niemand klar sagen kann, welche Risiken damit einhergehen'. Die Politik habe ein großes Interesse, die Risiken möglichst gering zu halten, erläuterte Kotthaus. Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter sagte, das Gericht sei völlig unabhängig. Es nehme sich so viel Zeit, wie es brauche. Dazu wolle die Regierung 'keinerlei Empfehlungen, Hoffnungen, Wünsche, Träume äußern'.
Kotthaus wies darauf hin, dass die Spanien zugesicherten Hilfen von 30 Milliarden Euro aus dem bisherigen Euro-Rettungsschirm EFSF kommen sollen. Sobald der nachfolgende, dauerhafte Rettungsschirm ESM in Kraft sei, werde die Hilfe auf den ESM übergeleitet. Der Bundestag soll am 19. Juli zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über die Hilfen zu beraten.
Wie lange die Bearbeitung des Antrags Zyperns dauere, sei nicht abzusehen, weil der Antrag wesentlichen später eingegangen sei. Zudem beantrage Zypern ein volles Programm, im Gegensatz zu Spanien, dessen Antrag sich auf eine Bankenrekapitalisierung konzentriere./rm/DP/zb
Kotthaus machte deutlich, dass derzeit 'niemand klar sagen kann, welche Risiken damit einhergehen'. Die Politik habe ein großes Interesse, die Risiken möglichst gering zu halten, erläuterte Kotthaus. Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter sagte, das Gericht sei völlig unabhängig. Es nehme sich so viel Zeit, wie es brauche. Dazu wolle die Regierung 'keinerlei Empfehlungen, Hoffnungen, Wünsche, Träume äußern'.
Kotthaus wies darauf hin, dass die Spanien zugesicherten Hilfen von 30 Milliarden Euro aus dem bisherigen Euro-Rettungsschirm EFSF kommen sollen. Sobald der nachfolgende, dauerhafte Rettungsschirm ESM in Kraft sei, werde die Hilfe auf den ESM übergeleitet. Der Bundestag soll am 19. Juli zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über die Hilfen zu beraten.
Wie lange die Bearbeitung des Antrags Zyperns dauere, sei nicht abzusehen, weil der Antrag wesentlichen später eingegangen sei. Zudem beantrage Zypern ein volles Programm, im Gegensatz zu Spanien, dessen Antrag sich auf eine Bankenrekapitalisierung konzentriere./rm/DP/zb