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Kabinett billigt erste Konsequenzen aus Wirecard-Skandal

Veröffentlicht am 16.12.2020, 11:32
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WDIG
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Berlin, 16. Dez (Reuters) - Die Bundesregierung hat erste Konsequenzen aus dem milliardenschweren Wirecard WDIG.DE -Bilanzskandal gezogen. Nach teils zähen Verhandlungen zwischen dem Finanz-, Justiz- und Wirtschaftsministerium billigte das Kabinett am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser geht nun ins Parlament. Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet dort aber offenbar nicht mit einer schnellen Verabschiedung. "Mein klares Ziel bleibt, die Reformen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen", erklärte Scholz. Ende September 2021 steht die nächste Bundestagswahl an. Reguläre Bundestagssitzungen sind aber nur bis Ende Juni vorgesehen.

Mit dem sogenannten Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) soll die BaFin mehr Durchgriffsrechte bei Bilanzprüfungen bekommen. Außerdem sollen die Wirtschaftsprüfer enger an die Leine genommen werden. "Die Regeln werden deutlich verschärft und die Aufsicht bekommt mehr Biss", sagte SPD-Kanzlerkandidat Scholz.

Die BaFin, der im Wirecard-Fall Versagen vorgeworfen wird, soll künftig unmittelbar für Verdachtsprüfungen zuständig sein. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte über zu wenig Rechte geklagt. Sie soll die Öffentlichkeit dann auch früher als bisher informieren können. Die privatwirtschaftliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wird weitgehend entmachtet, soll nur noch für Stichproben zuständig sein und viel stärker an die BaFin berichten. Zudem müssen Verdachtsprüfungen durch die BaFin künftig von den Unternehmen selbst finanziert werden. Um schon den Anschein von Interessenskonflikten zu vermeiden, sollen private Finanzgeschäfte von BaFin-Mitarbeitern weitgehend begrenzt werden.

Wirecard war im Juni nach Bekanntwerden milliardenschwerer Luftbuchungen in die Pleite gerutscht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche. Es ist einer der größten Finanzskandale der Nachkriegszeit.

Der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) hatte die Bilanz jahrelang testiert und steht deswegen nun ebenfalls massiv in der Kritik. Mit dem FISG sollen Abschlussprüfer künftig spätestens nach zehn Jahren rotieren müssen. Parallele Dienstleistungen sollen unterbunden werden. "Konkret heißt das, dass künftig für dasselbe Unternehmen neben der Prüfung Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen nicht mehr erbracht werden dürfen", so das Finanzministerium.

Zudem wird die zivilrechtliche Haftung der Abschlussprüfer ausgeweitet. "Die Haftungshöchstgrenzen werden bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen um das Vierfache heraufgesetzt auf zukünftig 16 Millionen Euro. Für die Prüfung nicht kapitalmarktorientierter Banken und Versicherungen soll künftig eine Haftungshöchstgrenze von vier Millionen gelten." Keine Begrenzung werde es bei grob fahrlässigem Verhalten geben.

Ein falscher "Bilanzeid" von Managern eines Unternehmens kann künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das sind zwei Jahre mehr als bisher. Im Bilanzordnungswidrigkeitenrecht wird zudem der Bußgeldrahmen deutlich angeweitet - auf bis zu fünf Millionen Euro.

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