KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft seit Mittwoch die Klage einer Witwe, die um die betriebliche Kapital-Lebensversicherung ihres verstorbenen Mannes kämpft. Dabei geht es um die Frage, ob sie oder die Ex-Frau des Verstorbenen dem Versicherungsvertrag zufolge als verwitwete Ehefrau anzusehen ist und damit Anrecht auf das Geld hat. Der Senat will noch am selben Tag sein Urteil verkünden - eine Uhrzeit nannte er nicht. Das Gericht deutete jedoch an, die Klage der Witwe abweisen zu wollen. (Az.: IV ZR 437/14)
Die Frau hatte die Basler Lebensversicherung verklagt. Sie wehrt sich dagegen, dass das Unternehmen nach dem Tod ihres Mannes 2012 rund 34 500 Euro an die Ex-Frau des Toten ausgezahlt hat. Die Versicherung war noch vor der ersten Ehe des Mannes abgeschlossen worden. 1997 erklärte der Mann aber, dass im Falle seines Todes seine verwitwete Ehefrau das Geld bekommen solle - da war er noch in erster Ehe verheiratet. Die Vorinstanzen hatten der Klägerin recht gegeben und sie als bezugsberechtigte Witwe angesehen.