Zum 1. November hatten sich Linde (DE:LING) und der US-Konkurrent Praxair nach langem Hin und Her zum größten Industriegasekonzern des Planeten zusammengeschlossen, der ebenfalls Linde („Linde plc“) heißt. Vor allem bei vielen Kleinaktionären kam der Deal mit den US-Amerikanern nicht gut an – auch weil die Konzernführung von Linde die Hauptversammlung nicht in die Entscheidung über die Mega-Fusion miteinbezogen hatte.
Klage abgewiesen
In der Folge forcierten einige Anleger juristische Schritte gegen den Dax-Konzern, um dem zuständigen Gericht die Feststellung zu ermöglichen, dass die Aktionärsversammlung über den Deal hätte votieren müssen. Nun hat die erste Instanz offenbar die Klage der Aktionäre abgewiesen, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag mitteilte.
Laut Richterspruch ist der Verzicht auf einen Hauptversammlungsbeschluss mit dem deutschen Recht vereinbar. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Daniela Bergdolt, Anwältin der klagenden Aktionäre, stellte sogleich Berufung in Aussicht. Bergdolt ist übrigens auch Vizepräsidenten der DSW („Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz“).
Linde noch nicht aus dem Schneider
Sollte die Klage schlussendlich doch noch erfolgreich sein, könnte das laut der Anwältin auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Möglich seien dann auch Nachwirkungen rund um die Zwangsabfindungen der Minderheitsanleger, welche ihre Papiere nicht in Aktien der neuen Holding „Linde plc“ eingetauscht hatten. Der Industriegasekonzern hatte argumentiert, die Aktionäre hätten mit ihrem Entschluss bezüglich des Aktientauschs bereits ihren Willen ausgedrückt.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.