Düsseldorf/Berlin, 26. Apr (Reuters) - Große Verlagshäuser und Werbetreibende werfen dem US-Konzern Apple AAPL.O vor, mit einem neuen Betriebssystem seine Marktmacht zu missbrauchen. Mehrere Verbände legten dazu eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein, wie sie am Montag mitteilten. Auf den Plan gerufen hat die Vertreter von Verlagen und Agenturen das Apple-Programm ATT, das unter anderem die Nutzer von iPhones fragen soll, ob sie Tracking zulassen wollen. Apps ohne ATT (App Tracking Transparency) wolle Apple nicht mehr genehmigen. "Durch diese einseitig auferlegten Maßnahmen schließt Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus", beklagen die Verbände. Seine eigenen Dienste nehme der US-Riese aber von der geplanten Änderung aus und sammle selbst weiter Nutzerdaten.
Ein Sprecher des Kartellamts bestätigte den Eingang der Beschwerde. Die Wettbewerbshüter würden diese nun anschauen. Von Apple war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, darunter der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Verband Deutsche Zeitschriftenverleger (VDZ), der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), die Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung (agof) und der Markenverband.
Die Verbände sehen in Apples Vorgehen den Versuch, der Werbewirtschaft den Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten in unzulässiger Weise zu erschweren. Die Beschwerdeführer stützen sich dabei auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind und dem Kartellamt ein effektiveres Durchgreifen gegen Missbrauchsverhalten von Plattformunternehmen wie Apple ermöglichen.
In Frankreich waren Werbe-Verbände mit einer ähnlichen Wettbewerbsbeschwerde gegen Apple vorerst gescheitert. Die dortigen Wettbewerbshüter wiesen jüngst eine Anfrage von Werbe-Verbänden zurück, die ein Aussetzen der Regeln erreichen wollten. Es war die erste Entscheidung in Europa in einem solchen Fall.