Berlin (Reuters) - Die Bundesnetzagentur hat im finalen Entwurf für die anstehende Auktion der 5G-Frequenzen die Auflagen für die Netzbetreiber noch mal erhöht.
"Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege", kündigte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Freitag an. Die Versteigerung der Frequenzen sei weiterhin für Frühjahr 2019 geplant. Der Beirat der Bonner Behörde werde am 26. November über den Entwurf beraten.
Dieser sieht unter anderem bis Ende 2022 die Errichtung von 1000 5G-Basisstationen vor. Ein umfangreiches 5G-Netz gilt als Voraussetzung für das autonome Fahren, die Vernetzung von Maschinen in der Industrie und das "Internet der Dinge". In China und den USA ist der Aufbau der 5G-Netze längst im Gange.
Die Bundesnetzagentur hat sich zum Ziel gesetzt, die Frequenzvergabe auch zu nutzen, um die Versorgung mit einem leistungsfähigen Breitband in der Fläche zu verbessern. So sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Megabit ausgestattet werden. Diese Datengeschwindigkeit soll auch auf Bundesautobahnen, den wichtigsten Bundesstraßen sowie relevanten Schienenwegen gegeben sein. Weitere Auflagen wie beispielsweise für Wasserstraßen sollen bis Ende 2014 von den Netzbetreibern erfüllt werden.
Bei der Auktion müssen die Platzhirsche Deutsche Telekom (DE:DTEGn), Vodafone (LON:VOD) und Telefonica (MC:TEF) Deutschland mit frischer Konkurrenz rechnen. Neueinsteiger müssen zunächst geringere Versorgungspflichten erfüllen und beispielsweise bis Ende 2023 nur mindestens ein Viertel der Haushalte erreichen. Zudem sollen Kooperationsmöglichkeiten dazu führen, "dass nicht jeder Netzbetreiber sämtliche Auflagen allein durch den physischen Ausbau seines eigenen Netzes vollständig umsetzen muss". Um den ländlichen Raum besser zu versorgen, müssen die Betreiber je 500 Basisstationen in Gebieten aufstellen, wo es bisher keine Anschlüsse gibt.
Beobachter erwarten, dass der Mobilfunk- und Internetanbieter United Internet (DE:UTDI) die Gunst der Stunde nutzt und sich an der Auktion beteiligt. Zwar verzichtete die Bonner Behörde auf die Festlegung eines sogenannten verpflichtenden National Roamings, bei dem Mobilfunkkunden das Netz eines Konkurrenten nutzen, wenn das Angebot ihres eigenen Betreibers zu schlecht ist. Jedoch verankerte die Agentur ein "Verhandlungsgebot" beim National Roaming wie auch bei der Diensteanbieterregelung. Zugleich gab sich die Behörde selbst eine Schiedsrichterrolle, sollten die Gesprächen zwischen den Betreibern ohne Ergebnis bleiben. Dies war unter anderem von United Internet gefordert worden.
Im Gegensatz zur letzten UMTS-Versteigerung im Jahr 2000 will die Bundesnetzagentur diesmal die Wirtschaft mit sogenannten lokalen Frequenzen versorgen. Dafür soll ein gesondertes Antragsverfahren nach der Auktion eröffnet werden.